Bückeburg (ly).
Die
Gier nach Drogen war einfach zu groß. Innerhalb einer Stunde, so hatte ein Bückeburger (36) einem Bekannten versichert, werde er mit einem "fast neuen" Fernseher für 300 Euro vor der Tür stehen. Jetzt, fünf Monate danach, sah man sich vor Gericht wieder. Das vorab kassierte Geld hatte der 36-Jährige damals nämlich direkt zum Rauschgifthändler seines Vertrauens getragen, ohne das versprochene Gerät abzuliefern.
Trotzdem ist der Bückeburger nun in einem Prozess vor dem Amtsgericht vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Um Betrug handelt es sich, "wenn jemand bereits beim Abschluss vorgehabt hat, einen Vertrag nicht zu erfüllen", so Richter Armin Böhm. Die Darstellung des Angeklagten, wonach dieser den Fernseher (Ladenpreis: 900 Euro) wirklich verkaufen wollte, ließ sich jedoch nicht widerlegen.
Zeugen hatten ausgesagt, der Drogensüchtige habe an jenem Tag "angespannt" gewirkt und sei "nicht gut drauf" gewesen, was vermutlich mit Entzugserscheinungen zusammenhing. Ein weiterer Grund für die Kehrtwende dürfte Furcht vor Wutausbrüchen der Frau Gemahlin gewesen sein, weil die familieneigene Glotze zu Geld gemacht werden sollte. Böhm zeigte sich erstaunt, dass vor diesem Hintergrund außer der Staatsanwaltschaft auch die Verteidigung eine Verurteilung beantragt hatte, anstatt auf Freispruch zu plädieren.
Bei den erlösenden Worten des Richters atmete der 36-Jährige, der zurzeit nach eigenen Angaben Ersatzdrogen bekommt, spürbar auf. Ein Schuldspruch hätte womöglich Haft zur Folge gehabt. Das "eindrucksvolle Vorstrafenregister des Angeklagten", so Staatsanwältin Christina Schulz, enthält 16 Eintragungen,angesammelt seit 1996. Bis kommendes Jahr steht der knasterfahrene Bückeburger überdies unter Bewährung, die unter Umständen obendrein widerrufen worden wäre.
"Wenn ich mir Ihre Karriere so angucke, kommen Sie immer mal wieder vorbei und lassen arbeiten", stellte Richter Böhm in Richtung des Angeklagten mit einem Anflug von Ironie fest und schob die Frage hinterher: "Sind Sie so zufrieden mit der Justiz?" In diesem Fall hatte der 36-Jährige allen Grund, zufrieden zu sein. Die 300 Euro will er in Raten abstottern. Ausgestanden ist die Sache noch nicht. Gut möglich, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt. Die Anklage hatte sieben Monate Haft gefordert.