Eine aber doch: Auf Antrag von Vizebürgermeister Kai Alack (SPD) im Finanzausschuss zusätzlich in den Haushaltsentwurf aufgenommen wird eine Summe von 10
000 Euro für den Ankauf von Grund und Boden in der Nachbarschaft des Heeßer Feuchtbiotops. Wie bereits mehrfach berichtet, schwelt seit längerem ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Heeßer Landwirt Friedrich Rahe um die Zuwegung zu einer dortigen Wiese. Die 10
000 Euro beinhalten auch die Vermessungs- und Notarkosten - der nackte Kaufpreis ist dabei wesentlich geringer. Sofern sowohl Rahe als auch der Rat dem Handel zustimmen, werden die acht im Wortsinn "im Wege stehenden" Erlen am Aueufer damit erhalten bleiben.
Insgesamt hat der Heeßer Haushalt 2006 ein Volumen von 698
000 Euro. Der Verwaltungshaushalt weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 424
500 Euro, der Vermögenshaushalt durch besagte 10
000 Euro plus nunmehr Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 274
000 Euro aus. Dem Vermögenshaushalt sollen am Jahresende knapp 14
000 Euro zugeführt werden.
Die Hebesätze bleiben 2006 unverändert. Die Grundsteuer A wird auf 300 v. H., die Grundsteuer B auf 300 v. H.; und die Gewerbesteuer auf 310 v. H. festgesetzt.
Der größte Brocken, den die Gemeinde "stemmen" will, ist der Ausbau der Straße "Im Wiesengrund" (zweiter Bauabschnitt). Er wird möglich, weil das "Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr" (Hannover) - Bericht in dieser Ausgabe - das Projekt 2006 mit 75 Prozent und in den Folgejahren mit 60 Prozent fördert. Konkret darf Heeßen mit insgesamt 120
000 Euro rechnen. Der Heeßer Anteil wird aus der Rücklage entnommen - ohne dass sich die Gemeinde dafür verschulden muss.
Diskussionenüber das Zahlenwerk gab's im Rat nicht mehr - nur noch eine Anfrage: "Wie hoch wird der Stand der Rücklage am Ende des Jahres sein?", will Bauausschusschef Heinrich Meier (CDU) vom Gemeindedirektor wissen. Wischnat: "Wenn wir noch die 10
000 Euro für den Grunderwerb am Feuchtbiotop entnehmen, verbleiben 48
800 Euro." Die vom Gesetzgeber festgesetzte Mindestsumme, die nicht unterschritten werden darf, beträgt 4000 Euro.
Übrigens:
Auf Antrag Meiers wird der Gemeindedirektor auf der nächsten Ratssitzung die Änderung der Satzung für Aufwandsentschädigungen auf die Tagesordnung setzen.