Bückeburg (rc).
Der Landkreis hat das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Fürstliche Hofkammer wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen die Naturschutzverordnung "Hofwiesen" abgeschlossen. Die beanstandeten Zustände seien zwischenzeitlich von der Hofkammer beseitigt worden. Als eine "Wiedergutmachung" zahlt die Hofkammer darüber hinaus einen Betrag in vierstelliger Höhean das Naturschutzprojekt "Bückeburger Niederung". Das teilte der Landkreis Schaumburg gestern Mittag in einer Presseerklärung mit. Eine zunächst im Raum stehende Geldbuße ist damit hinfällig.
Wie mehrfach berichtet, hatte eine Anwohnerin aus ihrer Sicht illegale Aktivitäten im Schutzgebiet festgestellt und zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg angezeigt. Diese wäre für die Verfolgung zuständig gewesen, wenn sich der Verdacht einer Straftat ergeben hätte: im konkreten Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wegen des Aufstellens einer Krähenmassenfalle. Dieser Vorwurf aber bestätigte sich bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht. Das strafrechtliche Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt und der Vorgang wegen der naturschutzrechtlichen Verstöße an den Landkreis Schaumburg abgegeben.
Hier wurde zunächst festgestellt, welche Handlungen in dem Schutzgebiet erlaubt sind und welche nicht. So ist die Jagd zum Beispiel nicht grundsätzlich verboten, auch nicht das Aufstellen von Fallen, sofern sie jagdrechtlich einwandfrei sind. Wohl aber ist das Anlegen von Futter- und Köderplätzen oder eines künstlichen Fuchsbaus, der von den Jagdgegnern am Rande des Naturschutzgebietes gefunden wurde, verboten.
Wie der Landkreis mitteilte, seien die verbleibenden Tatbestände als Kriterien für die Bemessung eines eventuellen Bußgeldes - also Fragen zu Verschulden, Grad- und Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung der Schäden - ermittelt worden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die Schäden beseitigt wurden und für die Zukunft eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung sichergestellt sei.