Einer von ihnen lockte das Tier in den Wald. Der Besitzer des Vierbeiners fuhr mit seinem Mofa hinterher. Im Forst wartete bereits der Entführer (47), wenn man ihn so nennen will. Mit einem Knüppel in der Hand drohte er dem Herrchen Schläge an. Der Hund saß brav daneben. In einem weiteren Fall verlangte der zweite Mann (38) von dem Opfer, eine gegen ihn gerichtete Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurückzuziehen. Andernfalls sollte der Hund erschossen, dem Besitzer unter anderem ein Ohr abgeschnitten werden. Hintergrund ist ein Streit, in dem der Tierfreund von dem 38-Jährigen eine Whiskyflasche auf den Kopf bekommen hatte. Ungeachtet aller Drohungen kam es im November vergangenen Jahres zum Prozess vorm Amtsgericht, das den jüngeren Bückeburger verurteilte. Zuvor hatte der Hundebesitzer ausgesagt. In dem tierischen Fall, um den es jetzt ging, hat das Schöffengericht gegen beide Männer Bewährungsstrafen verhängt, einmal fünf, einmal 15 Monate.