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Vor Gericht: 32-jähriger Stadthäger für Drogenabgabe an 17-jähriges Mädchen verurteilt

Jugendliche braucht nach Jointärztliche Hilfe

Stadthagen (menz). Weiche Drogen, das klingt nach harmlosen Vergnügen, aber das täuscht. Die Erfahrung, dass schon der Konsum einer weichen Droge auf einen Höllentrip führen kann, hat eine Jugendliche in Stadthagen durchgemacht. Heulen und Zähneklappern durchlitt die 17-Jährige im September letzten Jahres, am Ende brauchte sie ärztliche Nothilfe. Die Sache landete vor Gericht.

veröffentlicht am 16.01.2006 um 00:00 Uhr

16. Januar 2006 00:00 Uhr

Stadthagen (menz). Weiche Drogen, das klingt nach harmlosen Vergnügen, aber das täuscht. Die Erfahrung, dass schon der Konsum einer weichen Droge auf einen Höllentrip führen kann, hat eine Jugendliche in Stadthagen durchgemacht. Heulen und Zähneklappern durchlitt die 17-Jährige im September letzten Jahres, am Ende brauchte sie ärztliche Nothilfe. Die Sache landete vor Gericht.

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Das Erlebnis verdankt die Jugendliche einem 32-Jährigen Stadthäger. Er hatte den Joint mit Marihuana gedreht und mit dem Mädchen und deren Freundin geteilt. Wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige und wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Jugendschöffengericht den Mann zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 480 Euro, etwa ein halben Monatsverdienst, an die Drogenberatungsstelle bezahlen. Der Stadhäger ist in dem Urteil glimpflich davongekommen, weil er bisher noch nie aufgefallen war. Vor Gericht war man sich auch einig, dass nicht der klassische Fall vorlag, dass ein Drogendealer Stoff an Jugendliche austeilt, um sie als zukünftige Kunden abhängig zu machen. Die Vorsitzende Richterin sprach in der Urteilsbegründun von der "üblichen Situation", dass vor einem Diskobesuch "vorgeglüht" werde. Der Joint aus Marihuana in der Stadthäger Wohnung des Mannes sorgte für eine dramatische Wendung des Samstagabends. Einem Mädchen wurde nach einem Zug an der vermeintlichen Zigarette "komisch". Aber die Freundin traf es härter. Das Mädchen beschrieb ihrer Freundin sei "schlecht"` gewesen und sie habe "gezittert". Weiter war von "Herzrasen" und "Wahnvorstellungen" die Rede, die Freundin habe "Stimmen gehört" und "Sachen gesagt, die sie nicht wollte". Zwischenzeitlich schien sich die Freundin zu erholen, aber auf den Weg in die Disko, drängte das Mädchen auf einen Notruf im Krankenhaus. Dort führte man den Zustand der 17-Jährigen auf Drogenkonsum zurück. Der 32-Jährige konnte sich vor Gericht die damalige Dramatik nicht so recht mit dem Joint erklären. Er wunderte sich, Marihuana sei "keine stärkere Droge, sag ich mal". "Marihuana, ist ja nix", tendierte er dazu die gruppendynamische Situation für die Entwicklung verantwortlich zu machen. Er sprach von"Teeniemist", Eifersüchteleien und "Gefühlschaos" an jenem Abend, "wie Mädchen halt so sind". Von der Vorsitzenden Richterin muss sich der Angeklagte in der Urteilsbegründung aber belehren lassen, welche dramatischen Folgen schon der Konsum so genannter weicher Drogen haben kann. Die 17-Jährige hat Glück gehabt, dass ihr Horrortrip ein Ende nahm. Manche Konsumenten erholen sich nie wieder. "Das wünscht man seinem ärgsten Feind nicht", warnt Amtsgerichtsdirektorin Gudrun van Lessen. Auch die so gennanten weichen Drogen begünstigten die Entwicklung "vieler Formen von Psychosen", mit "entsetzlichen" Qualen für die Betroffenen.




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