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Kammer: Richter sind nicht befangen

Lauenau/Bückeburg. Im Mordprozess gegen Uwe K. (45) aus Lauenau ist ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen drei Berufsrichter des Bückeburger Schwurgerichts gescheitert. Entschieden hatte über das Ablehnungsgesuch eine andere Strafkammer. Details wurden gestern nicht bekannt. Damit steht dem Fortgang der Hauptverhandlung nichts im Weg. Sonst wäre der Prozess geplatzt.

veröffentlicht am 11.04.2016 um 17:40 Uhr
aktualisiert am 26.10.2016 um 08:45 Uhr

11. April 2016 17:40 Uhr

Lauenau/Bückeburg. Im Mordprozess gegen Uwe K. (45) aus Lauenau ist ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen drei Berufsrichter des Bückeburger Schwurgerichts gescheitert. Entschieden hatte über das Ablehnungsgesuch eine andere Strafkammer. Details wurden gestern nicht bekannt. Damit steht dem Fortgang der Hauptverhandlung nichts im Weg. Sonst wäre der Prozess geplatzt.

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Uwe K. hält die Richter für voreingenommen, weil diese die Aussage seiner früheren Geliebten einseitig gewürdigt haben sollen. Hintergrund war eine Haftbeschwerde von Verteidiger Dirk Baumann, die das Schwurgericht zurückgewiesen hatte. In diesem Beschluss stützt sich der dringende Tatverdacht gegen K. neuerdings auch auf Vorwürfe der Ex-Geliebten, die eine frühere Aussage widerrufen hatte.

Aus einem Versteck will die 43-Jährige gesehen haben, dass ihr damaliger Geliebter mit einer Latte auf seine Frau eingeschlagen hat. Die Verteidigung bezweifelt diese Darstellung. Rechtsanwalt Christoph Hessel hat daher gestern einen anderen Antrag gestellt, dem die Richter vermutlich nachkommen werden. Es geht um einen Ortstermin in dem Wohn- und Geschäftshaus, wo Ines K. ermordet worden ist.

Unterdessen setzt das Gericht die Befragung von Zeugen fort. Ein Arzt, der am Tatort war, beschrieb K. gestern als „gefasst“, während ein Rettungsassistent ihn „aufgebracht und fassungslos“ erlebt hat. K. habe sich sogar hinlegen müssen. ly




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