Samtgemeinde Rodenberg. Der Rat der Samtgemeinde hat beschlossen, für den Brandschutzbedarfsplan ein Schutzziel von 90 Prozent festzulegen. Demnach müssen in 90 Prozent aller Einsätze nach Unfällen 13 Feuerwehrleute mit zwei Rüstwagen nach acht Minuten und weitere sechs Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug nach 13 Minuten vor Ort sein.
Bei Wohnungsbränden sollen es bei 90 Prozent der Einsätze zwei Löschfahrzeuge mit 13 Mann nach acht Minuten und ein weiteres Löschfahrzeug mit sechs Einsatzkräften nach 13 Minuten sein. Die SPD hatte in einem Antrag 95 Prozent gefordert. Doch die Mehrheit im Ausschuss war dafür, 90 Prozent als Schutzziel festzulegen.
Intensiv diskutiert wurde im Feuerschutzausschuss über ein Detail. SPD-Fraktionssprecher Hans-Dieter Brand betonte, das Unternehmen BBS, das den Bedarfsplan erstellt, habe empfohlen, in dem Papier nicht festzulegen, welche Art von Fahrzeugen bei Wohnungsbränden beziehungsweise Unfällen am Einsatzort sein müsse. Dieser Ansicht war auch Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla, wie er im Fachausschuss darlegte.
Das Samtgemeinde-Kommando habe allerdings nahegelegt, auch die Art der Autos, die an den Einsatzorten sein sollen, festzulegen, hieß es bei der Sitzung. Brand hatte betont, dass Fahrzeuge auch mit Kosten verbunden sind. Ralf Sassmann (WGR) wollte sich dem Wunsch der Feuerwehrleute anschließen. Sollte die Samtgemeinde damit schlechte Erfahrungen machen, könne das Schutzziel hinsichtlich der Fahrzeuge nachträglich abgeändert werden. Dem folgte die Mehrheit im Ausschuss. Der SPD-Antrag, die Fahrzeuge offen zu lassen, wurde abgelehnt. Der Samtgemeinderat bestätigte dieses Votum jetzt.
Die Hintergründe, warum die Feuerwehr aus eigenen Stücken von der Empfehlung der Experten abrückte, blieben unklar. Denn mit der Festlegung auf bestimmte Fahrzeuge nimmt sich das Gemeindekommando auch ein Stück Flexibilität beim Erstellen der Ausrückeordnung. Diese legt nämlich fest, welche Feuerwehren zu welchen Ereignissen an welcher Stelle innerhalb der Samtgemeinde eilen sollen.
Basis der Ausrückeordnung ist künftig der Brandschutzbedarfsplan. Eine Lesart ist: Das Kommando will sich mit der Festlegung auf bestimmte Fahrzeuge aus der Politik Rückendeckung für seine Entscheidungen holen und verzichtet damit auf etwas Flexibilität.
Doch es gibt auch eine andere Interpretation: Derzeit bedient sich das Kommando ohnehin einer Notlösung. Zu Großeinsätzen wird ein Löschfahrzeug gerufen, das für diese Einsätze eigentlich nicht gedacht ist und per Sonderausstattung aufgewertet wurde. Steht nun im Bedarfsplan ganz genau, was gefordert wird, könnte dies später als Argument für den Kauf eines größeren Löschfahrzeugs dienen.gus