In dieser prekären Situation war der 30-Jährige in einen Supermarkt gegangen und hatte "Ware genommen, die schon abgelaufen war", wie er während der Verhandlung betonte - Ware im Wert von rund sechs Euro. Es handelte sich um Wurst, Tee und Smarties, wobei zumindest die Wurst einem Ladendetektiv zufolge tatsächlich das Haltbarkeitsdatum überschritten hatte.
Um ein Haar wäre der Bückeburger wegen dieses "Diebstahls geringwertiger Sachen", wie Juristen solche Taten nennen, im Gefängnis gelandet. Richter Armin Böhm hatte zwischenzeitlich über drei Monate Haft nachgedacht. Und das aus gutem Grund, denn das Vorstrafenregister des Angeklagten, der zudem unter Bewährung stand, umfasst zwölf Eintragungen, darunter Diebstahl in 33 Fällen.
Am Ende folgte Böhm dem Antrag der Staatsanwaltschaft und beließ es bei einer nach eigener Auffassung ebenfalls vertretbaren Geldstrafe in Höhe von zwei Monatseinkommen. Glück gehabt. "Beim nächsten Mal gehen sie in den Bau", machte der Richter dem Ladendieb klar. "Da waren sie ja schon, und ich weiß nicht, ob das so schön ist."
Undüberhaupt: Der Bückeburger soll "endlich mal die Hände von anderer Leute Eigentum lassen - egal, wie schlecht es ihm geht". Die Geschichte mit dem hungrigen Kind fand Böhm schlicht "fadenscheinig, weil es auch andere Lösungen als Diebstahl gibt". In Bückeburg, so der Richter, gebe es "eine Tafel, wenn man nichts zu essen hat". Gewiss hätte der Bewährungshelfer des 30-Jährigen seinen Probanden darüber informiert. Bloß war der Mann nie gefragt worden.