Landkreis (ssr).
Auf Anordnung des Landkreises wird die Bundesstraße 65 auf der gesamten Länge im Kreisgebiet für mautflüchtige Lastwagen gesperrt. Damit soll der Durchgangsverkehr von Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen unterbunden werden.
In einer Stellungnahme unterstrich Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier gestern die Dringlichkeit der Maßnahme: "Die Sperrung ist ein erster aber wichtiger Schritt, um die Belastungen der Bevölkerung durch so genannte Mautflüchtlinge herunterzufahren." Schöttelndreier nannte die Anordnung "unverzichtbar".
Zusätzlich habe er den niedersächsischen Verkehrsminister Walter Hirche dringend gebeten, sich bei der Bundesregierung für eine Anhebung des Bußgeldes in dieser Sache einzusetzen. Derzeit gilt für Mautflüchtlinge, die für sie gesperrte Bundesstraßen nutzen, ein Bußgeld von 20 Euro. "Dieser Betrag ist im Vergleich zu eingesparten Mautgebühren der Lastwagen nicht geeignet, die gewünschte abschreckende Wirkung der Beschilderung zu gewährleisten", begründet der Landrat das. Zur Durchsetzung des Verbots habe die hiesige Polizeiinspektion bereits Unterstützung durch Kontrollen zugesagt.
Die Kreisverwaltung hat die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angeordnet, entsprechende Hinweisschilder an den Abfahrten der A
2 anzubringen. Darüber hinaus will der Landkreis mit der Bezirksregierung Detmold Kontakt aufnehmen, um an den Abfahrten Porta Westfalica und Veltheim ebenfalls Schilder aufzustellen.
Das Verbot gilt für den Durchgangsverkehr von Lastwagen. Dazu gehören also nicht solche Fahrten, bei denen Grundstücke erreicht werden sollen, die nur über die B
65 erschlossen sind. Nicht bestraft werden auch Fahrten in Situationen, in denen die B
65 als ausgewiesene Umleitungsstrecke bei besonderen Vorfällen (Unfälle, Bauarbeiten) auf der A
2 dient. Und noch eine weitere Ausnahme hält die Straßenverkehrsordnung in schönstem Bürokratendeutsch bereit: "Außerdem zählt der Güterverkehr nicht zum Durchgangsverkehr, der sich innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern Luftlinie gerechnet ab dem Mittelpunkt des ersten Beladeortes einer Fahrt bewegt."
Die Kreisverwaltung kann die Maßnahme jetzt ergreifen, nachdem der Gesetzgeber den Landkreisen zu Jahresbeginn erweiterte Möglichkeiten zur Abwehr von Mautflüchtlingen gegeben hat.