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Roter Milan soll Blick auf die Schaumburg retten / Verwaltungsausschuss berät am 26. Januar

Letzter Joker? Raubvögel gegen Windräder

Rinteln (wm). Die Bürgerinitiative gegen Windräder im Wesertal hat sich jetzt mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Hannover zum Bau von zwei Windrädern bei Westendorf befasst. Antje Rinne, Sprecherin der Bürgerinitiative ist der Meinung, Stadt und Landkreis sollten gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. In einem Fünf-Seiten-Papier begründet Rinne, warum die Bürgerinitiative das Urteil für anfechtbar hält. Die Bürgerinitiative hält dem Verwaltungsgericht vor allem vor, sich mit dem Standort nicht ausreichend beschäftigt zu haben. Sonst hätte das Verwaltungsgericht feststellen müssen, dass es in diesem Bereich ein schützenswertes Vorkommen von Rotmilanen (Gabelweihen) gibt. Dass dieser größte einheimische Greifvogel in dieser Region vorkomme, sei durch Hinweise sämtlicher Jagdpächter schon seit Jahrzehnten belegt und sei auch vom Naturschutzbund bestätigt worden.

veröffentlicht am 11.01.2006 um 00:00 Uhr

11. Januar 2006 00:00 Uhr

Rinteln (wm). Die Bürgerinitiative gegen Windräder im Wesertal hat sich jetzt mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Hannover zum Bau von zwei Windrädern bei Westendorf befasst. Antje Rinne, Sprecherin der Bürgerinitiative ist der Meinung, Stadt und Landkreis sollten gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. In einem Fünf-Seiten-Papier begründet Rinne, warum die Bürgerinitiative das Urteil für anfechtbar hält. Die Bürgerinitiative hält dem Verwaltungsgericht vor allem vor, sich mit dem Standort nicht ausreichend beschäftigt zu haben. Sonst hätte das Verwaltungsgericht feststellen müssen, dass es in diesem Bereich ein schützenswertes Vorkommen von Rotmilanen (Gabelweihen) gibt. Dass dieser größte einheimische Greifvogel in dieser Region vorkomme, sei durch Hinweise sämtlicher Jagdpächter schon seit Jahrzehnten belegt und sei auch vom Naturschutzbund bestätigt worden.

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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai 2005 ständen die öffentlichen Belange des Vogelschutzes einer Errichtung von Windkraftanlagen entgegen. Maßgeblich für diese Entscheidung sei gewesen, betonte Antje Rinne, dass es sich bei Rotmilanen um eine besonders schutzwürdige Vogelart im Sinne der EG-Artenschutzverordnung handele. Außerdem habe der Naturschutzbund bestätigt, dass es im Bereich des Gutes Echtringhausen viele Fledermäuse gebe. In einem vergleichbaren Fall habe das Verwaltungsgericht Dresden im Juni 2003 geurteilt, dass auch in diesem Fall der Belang des Natur- und Artenschutzes das private Interesse eines Investors am Bau einer Windenergieanlage überwiege. Thomas Brand vom Naturschutzbund Rinteln, der sich mit diesem Aspekt bereits beim Rechtsstreit um das Thomsenwindrad befasst hat, ist da nicht so optimistisch undäußerte sich gestern auf Anfrage vorsichtiger: Durch die nahe Bundesstraße und Bahnlinie sei das Gebiet unter den Aspekten des Vogelschutzes nur begrenzt interessant. Milane habe er dort schon gesehen, aber ob man von einer "größereren Population" ausgehen könne, was sechs oder acht Brutpaaren entspreche, da habe er seine Zweifel. Auf alle Fälle sei das Gebiet nicht mit der Ellerburg vergleichbar - "da liegen Welten dazwischen." Am 26. Januar, gerade mal zwei Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Urteil, will sich der Verwaltungsausschuss entscheiden, wie es jetzt weiter gehen soll. Erster Stadtrat Jörg Schröder erklärte, er werde dem Ausschuss die möglichen Handlungsoptionen darstellen. Für Heinrich Sasse (WGS) ist das zumindest in der Sitzung am 26. dagegen keine Frage: Die Verwaltung sollte einen Antrag beim Oberverwaltungsgericht stellen, eine Berufung gegen das Windkrafturteil zuzulassen. Danach habe man dann immer noch vier Wochen Zeit zu überlegen, ob tatsächlich geklagt werden soll oder nicht. Formaljuristisch sei es auf alle Fälle möglich, wenn es neue Fakten gebe - wie beispielsweise die von Antje Rinne erwähnte Milan-Population. Sasse betonte, ihm sei durchaus klar, dass der Vorschlag des Auricher Rechtsanwaltes Christoph Brand durchaus Charme habe, der den Windkraftinvestor vertritt, nämlich die Stadt solle, wenn sie schon an dieser Stelle zwei Windräder nicht verhindern könne, hier gleich ein Vorranggebiet für Windkraft ausweisen und wäre damit mit einem Schlag alle Probleme los. "Ich sehe schon alle Ratsherren, die nicht aus Deckbergen und Schaumburg kommen, sich mit dem Ausdruck des größten Bedauerns zurücklehnen, man habe ja heftig gekämpft, aber das Gericht leider anders entschieden. Damit halten die ihre Haustür sauber." In diesem Fall, so Sasse, würde er an die Ratskollegen appellieren, dann auf keinen Fall den Bau einer Windkraftanlage zwischen der Bundesstraße 83 und der Bahnlinie zuzulassen "das wäre der Supergau - "so viel Loyalität sollte dann doch noch im Rintelner Rat möglich sein."

Foto: DIALOG



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