Evesen.
"Wir müssen in regelmäßigen Abständen in die Gemeinden gehen, um zu überprüfen, ob auch alle Gebäude in der Liegenschaftskarte enthalten sind", erläutert Dieter Stündl die Arbeitsweise des Katasteramtes. Stündl ist Leiter des Katasteramtes Rinteln und dafür verantwortlich, dass die Liegenschaftskarte ständig aktuell ist.
Das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen schreibt vor, dass die Grundstückseigentümer von sich aus tätig werden müssen: Jeder, der auf seinem Grundstück eine bauliche Veränderung durchführt, hat dafür zu sorgen, dass diese auch in die Liegenschaftskarte kommt. Aber: "Etwa 20 Prozent der Eigentümer ,vergessen' es, nach Abschluss der Bauarbeiten an ihren Häusern das Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der kostenpflichtigen Vermessung zu beauftragen", beschreibt Stündl das Problem.
Eine Gemeinde-Überprüfung wurde in den vergangenen Wochen auch im Bereich Evesen durch Mitarbeiter des Katasteramtes durchgeführt. Die in Evesen direkt betroffenen Grundstückseigentümer haben nach der örtlichen Überprüfung Post vom Katasteramt bekommen, wobei ihnen der Sachverhalt dargelegt und das weitere Vorgehen einschließlich der entstehenden Kosten beschrieben wurde. Damit die Gebäude in die Karte kommen, ist eine Vermessung notwendig.
"Viele der Angeschriebenen kennen das Gesetz nicht und handeln daher nicht absichtlich gesetzeswidrig", erläutert Stündl und wendet sich mit dem Satz "Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung" an alle Eigentümer. "Spätestens in sechs Monaten werden wir dann wieder eine aktuelle, digitale Liegenschaftskarte für den Bereich der Gemeinde Evesen besitzen", sieht Stündl zuversichtlich in die Zukunft.
Informationen erhalten Sie bei der GLL Hameln, Katasteramt Rinteln, Breite Straße 17, 31737 Rinteln. Ansprechpartner: Dieter Stündl, (05751) 1792-110, E-mail: Dieter.Stuendl@GLL-HM.Niedersachsen.de