Luhden (tw).
Ein Federstrich macht's möglich: "Kampfhunde" gibt's in Luhden künftig nicht mehr - wohl aber "gefährliche Hunde", die auch in Zukunft erhöht besteuert werden dürfen - aber nicht mehr zwingend müssen. Heißt konkret: Der Gemeinderat hat, einem einstimmigen Votum des VA folgend, während seiner jüngsten Zusammenkunftam Lindenbrink zum 1. April 2006 die 1. Änderung der noch aus dem Jahr 2000 stammenden Hundesteuersatzung beschlossen.
Hintergrund ist die Klage von Luhdenern, die einen "Rhodesian Ridgeback" halten. Der gilt in der Alt-Fassung der Satzung noch als "Kampfhund". Besagte Halter sollen daher seit Oktober 2005 - rückwirkend ab 2002 - den erhöhten Steuersatz zahlen. Wollen sie aber nicht und sind deshalb vors Verwaltungsgericht Hannover gezogen. Dort könnte ihre Klage durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Denn der Entwurf einer Satzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes listet den "RhodesianRidgeback" nicht mehr als Kampfhund auf. Und die Steuer, die Luhden - noch - erhebt, ist fast doppelt so hoch wie in den übrigen Eilser Mitgliedsgemeinden.
Bisher gilt in der Luhdener Altsatzung: "Kampfhunde sind ... insbesondere:
Bullterrier,
Pitbullterrier,
Mastino Napoletano,
Fila Brasileiro,
Dogue de Bordeux,
Mastin Espanol,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Dogo Argentino,
Chinesischer Kampfhund,
Tosa-Inu,
Bullmastiff,
Mastiff,
Rhodesian Ridgeback
sowie in der Gefährlichkeit vergleichbare Kreuzungen mit diesen Hunden."
Die geänderte Luhdener Satzung spricht jetzt nicht mehr von "Kampfhunden", sondern nur noch von "gefährlichen Hunden" - und reduziert die Gefährlichkeit von 14 auf vier Rassen:
"Bullterrier,
Pitbullterrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier
sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden."
Diese Rassen dürfen nach wie vor erhöht besteuert werden. Andere Hunde (auch aus diesen Rassen) nur noch dann, wenn sie in der Vergangenheit "gefährlich", sprich "auffällig" geworden sind. Das liest sich in der Neufassung der Satzung dann so: Gefährliche Hunde sind Tiere, "die bereits in der Öffentlichkeitdurch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder die wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen haben und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet hat."
Bei der Frage, was die Halter dieser "gefährlichen Hunde" künftig an Steuern berappen sollen, hat sich der Rat entschlossen, auch in Luhden den Maßstab der Gemeinden Ahnsen, Bad Eilsen und Heeßen anzulegen. Heißt im Klartext: Für den ersten "gefährlichen Hund" werden 540 (bislang: 960), für den zweiten 900 (bislang: 1560) und fürweitere Tiere 1296 (bislang: 2160) Euro fällig. Nur in Buchholz zahlen die Halter dieser Tiere noch weniger.
Mit derÄnderung ihrer Satzung sieht sich die Gemeinde Luhden jetzt auf der sicheren Seite. Zumal sie auch Formulierungen aus einem entsprechenden Papier der Stadt Hemmingen enthält, die ein Gericht bereits gut geheißen hat.
Übrigens:
Die Steuer für "normale" Hunde bleibt in Luhden unverändert bei 48 Euro für das erste, 72 Euro für das zweite und 96 Euro für das dritte Tier.