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Pferd verletzt sich auf Bongossi-Quere am Birkenweg / Wischnat: "Passiert's erneut, haben wir den Schwarzen Peter"

Nach Ausrutscher: Reitverbot auf Eilser Holzbrücken

Heeßen/Ahnsen (tw). Dieser "Schuss" eines Reiters ist für Pferdefreunde in Eilsen nach hinten losgegangen: Weil der Halter eines Tieres, das im November 2005 auf der Bongossi-Brücke am Ahnser Birkenweg ausgerutscht ist, Schadensersatzansprüche gegen die Samtgemeinde geltend gemacht hat, hat die nun ein Reitverbot auf Holzbrücken erlassen.

veröffentlicht am 21.04.2006 um 00:00 Uhr
aktualisiert am 01.03.2018 um 17:23 Uhr

21. April 2006 00:00 Uhr

Die Bongossi-Brücke am Birkenweg in Ahnsen: Hier rutschte im November 2005 ein Tier aus und verletzte sich. Für die (Samt-)Gemeinde ein Grund, Reitern das Queren aller Holzbrücken in Eilsen zu untersagen. Foto: tw

Heeßen/Ahnsen (tw). Dieser "Schuss" eines Reiters ist für Pferdefreunde in Eilsen nach hinten losgegangen: Weil der Halter eines Tieres, das im November 2005 auf der Bongossi-Brücke am Ahnser Birkenweg ausgerutscht ist, Schadensersatzansprüche gegen die Samtgemeinde geltend gemacht hat, hat die nun ein Reitverbot auf Holzbrücken erlassen.

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Das Verbot gilt sowohl für die Quere am Birkenweg als auch für die am Friedhof Heeßen. Darüber hinaus hat die Samtgemeinde beschlossen, auch den gesamten Birken- sowie den Auewanderweg für Reiter zu sperren; letzteres vor allem, weil die Pferdehufe im Sommer die noch neue und dann aufgeheizte Teerdecke beschädigen. Jetzt hat sich auch der Bauausschuss der Gemeinde Heeßen dem Verbot angeschlossen. Klartext: Auch die Brücke am Ex-Feuchtbiotop, deren Bohlen unlängst erneuert wurden, ist damit für Pferde tabu. Diesen (Empfehlungs-)Beschluss hat das Gremium unter Vorsitz von Heinrich Meier (SPD) auf seiner jüngsten Sitzung gegeben. Einstimmig. Den Antrag hatte SPD-Fraktionschef Gerhard Möhlmann gestellt. Weil für die Gemeinde, die Streitigkeiten wie in Ahnsen aus dem Weg gehen will, gleichsam "Gefahr in Verzug" ist, kann Heinz Wischnat das Verbot durch Aufstellen der Schilder sofort umsetzen; den entsprechenden Antrag wird Heeßens Gemeindedirektor dieser Tage bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Wischnat zur Vorgeschichte: "Das Pferd wurde damals am Zügel über die Brücke am Birkenweg geführt. Weil die Holzbohlen vom November-Regen nass gewesen sein sollen, ist es offenbar mit den Hufeisen ausgerutscht und hat sich verletzt. In der Folge hat der Halter Ansprüche auf Schadensersatz - also Tierarztkosten und ,Wertminderung' - geltend gemacht." Die Haftpflichtversicherung der Samtgemeinde habe ein Begleichen dieser Ansprüche allerdings abgelehnt. Angesichts dieses Vorfalls, so der (Samt-)Gemeindedirektor, sei der Verwaltung der "Schreck in die Glieder gefahren" - zumal mit Blick auf die Quere am Heeßer Feuchtbiotop. Denn die, sagt Wischnat, "ist wahrscheinlich allein von der Statik her nicht dafür ausgelegt, zwei Pferde gleichzeitig zu tragen". Nach seinem Dafürhalten sei ein Verbotsschild und damit ein Reitverbot "an sich" zwar nicht nötig, aber: "Wir leben in Deutschland. Stellen wir kein ,Blech' auf, gilt das Queren der Brücke für Pferde gleichsam als erlaubt. Wenn dann was passiert, haben wir den ,Schwarzen Peter'." Natürlich könnte die Gemeinde auch ein Berechnen der Statik in Auftrag geben - und die Brücke am Feuchtbiotop nur dann für Pferde sperren, wenn der Fachmann zu dem Schluss kommt: "Nicht tragfähig." Das indes koste Geld. "Warum", fragt der Gemeindedirektor mit Blick auf den Vorfall in Ahnsen, "sollten wir das tun - wenn man so mit uns umspringt ..."

Foto: DIALOG
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