Die Neuregelung ist nötig geworden, weil die Bezirksregierungen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg Ende 2004 aufgelöst worden sind; sie waren bislang für das Prädikatisierungsverfahren und die Überwachungsprüfungen zuständig.
Die entscheidende Neuerung der Kurort-Verordnung ist eine zeitliche Befristung der staatlichen Anerkennungen. Ab dem 1. Mai 2010 dürfen Artbezeichnungen nur noch geführt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine im Rahmen eines Antragsverfahrens ausgesprochene Anerkennung nach der jetzt geltenden Kurort-Verordnung erfolgt ist. Das heißt, alle prädikatisierten Orte müssen sich einer erneuten Überprüfung unterziehen, wenn sie über den 30. April 2010 staatlich anerkannt sein wollen.
Ziel der neuen Kurort-Verordnung soll nach Vorstellung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums sein, das Qualitätsniveau der prädikatisierten Orte zu heben, "um im schärferen internationalen Wettbewerb bestehen zu können". Darüber hinaus soll durch die Neuregelung eine landesweit einheitliche Überprüfungspraxis geschaffen werden.
Bevor das Wirtschaftsministerium gemäß Kurort-Verordnung über einen Antrag entscheidet, wird ein Gutachten von einer Sachverständigenstelle über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung eingeholt. Diese Stelle ist die beim Heilbäderverband Niedersachsen eingerichtete Service-Agentur. Die Service-Agentur ist für das Einrichten eines "Ständigen Ausschusses zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach der Kurort-Verordnung" zuständig. Das Gremium setzt sich aus Experten wie Klimatologen, Balneologen und Geologen zusammen. Marketing- und Tourismus-Experten stehen dem Ausschuss beratend zur Seite.
Zu den Dingen, die ein - anerkannter - Kurort künftig vorhalten muss, gehören auch eine seinem Charakter entsprechende Infrastruktur und Freizeitangebote.