Im September vergangenen Jahres hatten Polizisten den Wiederholungstäter, der einmal mehr sternhagelvoll am Steuer saß, in Porta aus dem Verkehr gezogen. Eine anschließende Blutprobe ergab 2,95 Promille. Verbunden ist Böhms Entscheidung, die zwei Monate über dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt, mit drei Jahren Führerscheinsperre. Das Urteil ist allerdingsnoch nicht rechtskräftig.
Ob der Angeklagte die Haftstrafe absitzen muss, entscheidet sich wahrscheinlich in zweiter oder dritter Instanz. Verteidiger Karl-Friedrich Stock ("Mein Mandant ist chronischer Alkoholiker") setzt erst in Runde zwei voll auf Bewährung und hat daher Berufung beim Landgericht angekündigt. "Bis dahin werden wir Beweismittel beibringen, dass sich etwas tut", erklärte Stock. Soll heißen: Die Therapie werde intensiviert. Zurzeit könne von einem "durchschlagenden Therapieerfolg" keine Rede sein.
Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung hält die Staatsanwaltschaft schon "zum Schutz der Allgemeinheit" für erforderlich. "Der Angeklagte hat einfach nur großen Dusel gehabt, dass bei den Fahrten nichts passiert ist. Es hätte genau so gut sein können, dass jemand tödlich verletzt auf der Straße zurückbleibt", betonte Böhm, der "beim besten Willen keine günstige Prognose stellen" mochte. Das wäre Voraussetzung für Bewährung. "Man kann sich dadurch zwar kaputtmachen, darf aber trinken, was das Portemonnaie hergibt", so der Richter. "Bloß darf man dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen."
Gern wird Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt abgetan. Was viele nicht wissen: Bereits bei Ersttätern, erwischt mit mehr als 1,1 Promille, sind Geldstrafen in Höhe eines Monatseinkommens üblich. Überdies wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Wiederholungstätern droht sogar Gefängnis, wie der Fall aus Bückeburg zeigt. Dass der Angeklagte zudem keine Fahrerlaubnisbesitzt, macht es noch schlimmer. "Die Familie hat dafür gesorgt, dass er an kein Auto mehr rankommt", versicherte Verteidiger Stock.