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"Kaufland"-Einsturz: Bayreuther Justiz weiter mit zwei Schadensersatzklagen beschäftigt

Noch immer ermitteln die Sachverständigen

Bückeburg (rc). Die bayrische Justiz hat nach wie vor gut mit der Aufarbeitung des Kaufland-Einsturzes am 21. April 2004 zu tun. Nach wie vor sind am Landgericht Bayreuth zwei Zivilklagen wegen Schadensersatzforderungen anhängig (wir berichteten).

veröffentlicht am 06.01.2006 um 00:00 Uhr
aktualisiert am 01.03.2018 um 17:28 Uhr

06. Januar 2006 00:00 Uhr

Bückeburg (rc). Die bayrische Justiz hat nach wie vor gut mit der Aufarbeitung des Kaufland-Einsturzes am 21. April 2004 zu tun. Nach wie vor sind am Landgericht Bayreuth zwei Zivilklagen wegen Schadensersatzforderungen anhängig (wir berichteten).

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In dem einen verlangt der Generalunternehmer Schadensersatz von einem Subunternehmer, da dieser einen Teil der Dachkonstruktion fehlerhaft geändert und auch ausgeführt habe. In dem zweiten Verfahren fordert der Investor, ein Bückeburger Unternehmen, zum einen Schadenersatz für Mietausfälle, Sachverständigenkosten und Kosten aus Folgeschäden wie Zeltaufbau oder ähnliches in Höhe von zunächst 51 000 Euro. Außerdem wird ein so genannter Minderungsanspruch geltend gemacht. Da im Fall eines Verkaufs des Gebäudes nicht mehr der eigentliche Marktwert erzielt werden könnte, werden 600 000 Euro geltend gemacht. Wie der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth, Vizepräsident Wolfgang Hoemke, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, habe es zwischen dem Investor, der Bückeburger Logemann Baubecon GmbH, und dem Generalunternehmer Markgraf, Sitz Bayreuth, zwischenzeitlich einen Gütetermin gegeben. Da eine Einigung der beiden Parteien nicht möglich gewesen ist, sei ein umfangreiches Beweisaufnahmeverfahren erforderlich. Frühestens in einem halben Jahr rechne er mit ersten Ergebnissen. Bei den Auseinandersetzungen zwischen General- und Subunternehmen sind nach wie vor mehrere Sachverständige tätig. Sie gehen der Frage nach, ob der Subunternehmer Teile der Dachkonstruktion fehlerhaft geändert hat, so wie vom Generalunternehmer geltend gemacht wird. Oder aber ob der Subunternehmer mit seiner Argumentation Recht hat, dass bei der Verlegung von Lüftungsleitungen Elemente entfernt worden seien, die die Dachkonstruktion insgesamt instabil gemacht hätten. Zudem seien durch die unsachgemäße Installation der Lüftungsanlage Schwingungen in die Dachkonstruktion eingeführt worden. Das Landgericht rechnet damit, dass in einem Vierteljahr die Gutachten der Sachverständigen vorliegen können. Am 21. April 2004 war gegen 15.25 Uhr ohne Vorwarnung das Dach der Einkaufshalle auf einer Länge von rund 100 Metern eingestürzt. Ein Hochregal verhinderte, dass das aus Leichtmetall und Holz konstruierte Dach aus knapp acht Metern Höhe in die Geschäftsräume fiel. Hauptsächlich betroffen war der Supermarkt, in dem sich zum Zeitpunkt des Unfalls 40 bis 50 Kunden aufhielten. Es entstand hoher Sachschaden. Zum Zeitpunkt des Unglücks herrschte gutes Wetter: kein Schnee, kaum Wind und kaum Regen. Die Einsturzursache ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Beim Wiederaufbau wurde die Unterdachkonstruktion komplett erneuert, wurden weitere Querverstrebungen eingearbeitet, um das Dach zusätzlich zu stabilisieren und zu versteifen, wie Kaufland anlässlich der Wiedereröffnung des Marktes Ende August 2004 mitteilte.




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