Allerdings gestaltete sich der Rückweg doch beschwerlicher als gedacht. Der Pkw, dessen Unterboden bereits stark beschädigt war, kam nicht mehr vom Aussichtspunkt frei. Der Abstieg musste wohl oder übel zu Fuß erfolgen. Der Polizei wurde das verlassene Auto erst am Neujahrstag gemeldet. Sie leitete Ermittlungen beim Halter ein.
In jedem Falle kommt dem Fahrer der Spaß teuer zu stehen. Neben dem Sachschaden in Höhe von 5000 Euro steht noch die Bergung an. Da man mit dem nötigen Bergungsgerät nicht heranfahren kann, werden Spezialisten gefragt sein...