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Gesetzesvorgabe muss umgesetzt werden: Schulausschuss berät über die "sonderpädagogische Grundversorgung"

Problemkinder werden jetzt integriert - klingt gut ...

Bückeburg. Wie sollen die Schulkinder, die einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen, künftig gefördert werden? Um diese Frage ist es jetzt im Schulausschuss gegangen. Jugendamtsleiter Siegfried Demjanenko stellte dazu das "Regionale Integrationskonzept - sonderpädagogische Grundversorgung" vor. Es bietet Chancen, ist aber auch umstritten.

veröffentlicht am 18.01.2006 um 00:00 Uhr
aktualisiert am 01.03.2018 um 17:28 Uhr

18. Januar 2006 00:00 Uhr

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Thomas Meinecke Redakteur zur Autorenseite

Bückeburg. Wie sollen die Schulkinder, die einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen, künftig gefördert werden? Um diese Frage ist es jetzt im Schulausschuss gegangen. Jugendamtsleiter Siegfried Demjanenko stellte dazu das "Regionale Integrationskonzept - sonderpädagogische Grundversorgung" vor. Es bietet Chancen, ist aber auch umstritten.

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Den Handlungsbedarf haben Landespolitik und Landesbehörden erzeugt. So fordert etwa das Landesschulgesetz, bedürftige Schüler "sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülern" unterrichtet werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten dieses erlaubten. Diese gesetzliche Vorgabe ist vor fast genau einem Jahr durch einen umfangreichen Runderlass präzisiert worden, der vielfältige Möglichkeiten der sonderpädagogischen Betreuung beschreibt: innerhalb einzelner Schulen, zwischen verschiedenen Schulen, in Zusammenarbeit von Schulen und freien Trägern, in den Sonderschulen herkömmlicher Form - heute "Förderschule" genannt - und auf vielerlei andere Weise. Da sollen Lasten, die bislang nur Sonderschulen/Förderschulen zu tragen hatten, jetzt auf viele Schultern verteilt werden. Da sollen Schüler mit Problemen beim Lernen und Sprechen, mit Problemen im emotionalen und sozialen Bereich, künftig gemeinsam mit Schülern, die diese Probleme nicht haben, erzogen werden. Das ist Integration. Klingt gut.Jedenfalls beim ersten Hinhören. "EineÜberweisung in die Förderschule ist damit ... in der Regel nicht erforderlich", heißt es im regionalen Integrationskonzept (welches hier lediglich besagten Erlass zitiert). Das wird die Eltern freuen, deren Kinder nun nicht mehr zur - völlig zu Unrecht so gescholtenen - "Doofenschule" gehen müssen. Klingt immer noch gut, beim ersten Hinhören. Dann sei noch der Betreuungsschlüssel erwähnt, nach welchem künftig die sonderpädagogische Betreuung an, wie schon erwähnt, "allen Schulen" stattfinden wird. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Woche und Klasse der jeweiligen Schule. Für die von der ersten bis zur vierten Klasse zweizügige Grundschule im Petzer Feld bedeutet das: 16 sonderpädagogische Förderstunden pro Woche. Für die größere Grundschule am Harrl: entsprechend mehr. Klingt das immer noch gut? Demjanenko, der unumwunden für das Konzept wirbt, das ja - weil's Gesetz ist - ohnehin umgesetzt werden muss, räumt auch ein: "Manche Eltern fürchten, dass das keine ausreichende Versorgung mehr ist." Stimmt. Solche Eltern gibt's. Sie fürchten sich, weil sie sich auskennen, weil ihr Kind die angesprochene Förderung dringend braucht, weil sie ihr Kind in der Sonderschule bestens aufgehoben und gefördert wissen. Sie fürchten das Konzept, weil es zwar Integration verspreche, weil aber in der täglichen Praxis des Miteinanders von Problemkindern und Nichtproblemkindern am Ende eher Mobbing und noch schärfere Ausgrenzung stehen werde. Selbst Demjanenko warnte die Schulpolitiker: "Eine Sparschwein-Lösung kann es nicht werden; das darf nicht passieren!" Aber genau jene steht zu befürchten. Die diffizile sonderpädagogische Betreuung findet künftig an allen Schulen statt. Woher kommen all die nötigen, speziell ausgebildeten Sonderpädagogen? Wer bezahlt die?




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