Bad Nenndorf (dil).
Der Streit um das Tanzlokal "Salsa" geht nun zum Landgericht Bückeburg. Derzeit hat der ehemalige Mitpächter des Hotels "Hannover", Sean B., die Schlüsselgewalt. Er hat vom Amtsgericht Stadthagen vor zwei Wochen eine einstweilige Verfügung erhalten, dass die Pächterin und Betreiberin des Tanzlokals, Bettina Sieg, den Besitz des Lokals an der Hauptstraßean ihn abtreten muss. Am Sonntag, 5. Februar, hat sich B. mit fünf kräftigen Begleitern Zutritt zum "Salsa" verschafft und in der Nacht noch alle wesentlichen Schlösser ausbauen lassen. Zu einer Wiedereröffnung kam es bisher jedoch nicht.
Sieg hatte eigenen Angaben zufolge an dem Abend etwa 15 Gäste, als das Sextett anrückte. Bereits am Freitag habe sie die Verfügung des Gerichts im Briefkasten vorgefunden. An dem Abend habe sie die Polizei gerufen. Von den gekommenen Beamten habe sie angesichts der einstweiligen Verfügung gesagt bekommen, dass die Angelegenheit am besten per Rechtsanwalt geklärt werden sollte. Bis zum Vormittag harrte Sieg mit ihrem Lebensgefährten M. im "Salsa" aus, um zu sehen, was die neuen Besitzer anstellen. Als diese morgens auch noch die Tür eines Notausgangs aufbrachen, verständigte Sieg erneut die Polizei. Und wieder hätten die Ordnungshüter festgestellt, hier müssten Rechtsanwälte ran.
Zu Gewaltanwendung gegen sie sei es nicht gekommen, sagte Sieg. Die Gäste hätten wegen der angespannten Atmosphäre aber alsbald das Lokal verlassen. Sieg hat nun keine Einnahmen, möchte baldmöglichst wieder aufmachen. Ihr Mitarbeiter Günter Böse sagte, am Freitag sei eine Rock'n'Roll-Nacht geplant. Dann zu öffnen, wäre schon nötig.
Aber dass es so schnell gehen könnte, ist sich Siegs Rechtsanwalt Frank Helmerding nicht sicher: "Wir wollen die Sache vor das Landgericht Bückeburg bringen, um dort eine einstweilige Verfügung zu bekommen, die die Stadthäger Entscheidung aufhebt und Frau Sieg wieder in den Besitz des Tanzlokals bringt." Helmerding wirft Sean B. zudem vor, keinen Gerichtsvollzieher zur Durchsetzung seiner einstweiligen Verfügung eingeschaltet zu haben. Zu prüfen sei nun auch der Wahrheitsgehalt der eidesstattlichen Erklärung, die Sean B. gegenüber dem Amtsgericht Stadthagen abgegeben hat. Sieg hat eine Kopie dieser Erklärung bekommen. Darin habe B. erklärt, sagt sie, er habe das Lokal wegen einer Familienangelegenheit geschlossen und dieses sogar von seinem früheren Mitpächter Wassilios T. gekauft.
Helmerding zeigt Verständnis für die Entscheidung aus Stadthagen, denn bei einer einstweiligen Verfügung genüge eine eidesstattliche Versicherung des Antragstellers. Inzwischen liegt Helmerding auch eine eidesstattliche Versicherung von Insolvenzverwalter Matthias Lehmann vor. Dieser erklärt, dass ein etwaiger Pachtvertrag mit Sean B. über das "Salsa" vorsorglich gekündigt worden und dieses nun an Bettina Sieg verpachtet sei. Sieg verfüge auch über eine Genehmigung des Landkreises zur Führung einer Gaststätte, Sean B. sei diese nach den Vorkommnissen im
Herbst 2005 entzogen worden.