Rinteln/Bückeburg (maf).
Ein halbes Jahr nach dem sexuellenÜbergriff auf seine Freundin ist ein 27 Jahre alter Rintelner vom Landgericht Bückeburg wegen Vergewaltigung zu 20 Monaten Haft verurteilt worden.
Der arbeitslose Mann hatte an einem Julivormittag seine Freundin (21), mit der er eine gemeinsame Tochter hat, in ihrer Wohnung zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Seitdem sitzt der Rintelner in Untersuchungshaft. Während die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Friedrich von Oertzen jetzt das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Rinteln bestätigte, muss sich der 27-Jährige auf einen längeren Gefängnisaufenthalt einstellen: Im April 2004 war der langjährige Haschischkonsument vom Hamelner Amtsgericht wegen eines anderen Gewaltdeliktes mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr belegt worden. Nun wird diese Bewährung vermutlich widerrufen.
Der Fall: Im Februar 2001 lernte die heute 21-Jährige den Angeklagten kennen und zog wenig später mit ihm zusammen. Nach der Geburt der Tochter im folgenden Jahr lebte das Paar in verschiedenen gemeinsamen Wohnungen. Dabei verlief die Beziehung nicht sehr harmonisch, der Mann schlug seine Freundin häufiger. Als der Angeklagte im Jahr 2004 eine Ersatzfreiheitsstrafe abbrummen musste, wollte sich die Freundin von ihm trennen. Sie mietete eine andere Wohnung an, konnte sich seinem Einfluss aber nicht entziehen. Der Vater ihrer Tochter half beim Umzug und zog praktisch bei ihr ein. In der ambivalenten Beziehung kam es auch weiterhin zu regelmäßigen intimen Kontakten.
Am Vormittag des 6. Juli wollte die junge Frau in die Stadt gehen, um verschiedene Besorgungen mit der Tochter zu erledigen. Sie sah den 27-Jährigen schlafend auf dem Sofa und kitzelte ihn wach. Der Mann zog dann an ihrem Ohrläppchen und forderte die kleine Tochter auf, ins Nebenzimmer zu gehen. Schließlich fiel er über die Freundin her und zog sie aus. Gegen ihren Willen kam es zum Geschlechtsverkehr.
Das Opfer weinte, hatte Schmerzen im Unterleib, wehrte sich aus Angst vor Schlägen aber nicht. Kurz nach der Tat vertraute sich die 21-Jährige einer Freundin an und ging noch am Mittag zur Polizei. Wenige Stunden später wurde sie von einem medizinischen Sachverständigen untersucht. Seine Befunde deckten sich exakt mit den Schilderungen der jungen Frau, die in der Verhandlung von einer Vertreterin der Opferhilfe betreut wurde.
Der von Rechtsanwalt Dr. Norman Inoue verteidigte Angeklagte hat viele Jahre Drogen konsumiert. Auch einige Stunden vor und kurz nach der Vergewaltigung hatte er Haschisch geraucht. Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen des Leitenden Oberstaatsanwalts Thomas Pfleiderer und des Vertreters der Nebenklägerin, Rechtsanwalt Adnan Öztürk.