Bad Eilsen (tw).
In Sachen Hochwasserschutz im Kurpark macht Bad Eilsen Nägel mit Köpfen. Bei einem Ortstermin in den Gartenanlagen hat Dr. Michael Franke, Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft "GEUM.tec GmbH" (Hannover), den Planungsauftrag für die "sanftere" von zwei Lösungen erhalten. Sie soll - im Wortsinn - kaum "Einschnitte" für das unter Denkmalschutz stehende Ensemble nach sich ziehen. Weil die Gemeinde als Eigentümer des Kurparks keine Flächen ankaufen muss, geht Bürgermeister Horst Rinne (CDU) davon aus, dass die Baumaßnahme "weniger als 50
000 Euro" kosten wird. Die Mittel werden im Haushalt 2006 bereit gestellt. Die Erdarbeiten sollen beginnen, sobald die Pläne im Detail vorliegen.
An dem Ortstermin nahmen neben Franke und Rinne auch Bauausschusschef Dr. Wilhelm Dreves (CDU) und Vize-Fraktionschef Hans-Jürgen Winkelhake (SPD) teil.
Für den Landkreis Schaumburg machten sich Bernd Hugo (Amt für Wasserwirtschaft) und Franziska Henschel (Bauordnungsamt/Denkmalpflege) ein Bild von der Situation.
"Der eigentliche Engpass liegt da unten - im Kurpark", machte Franke der Gruppe noch während des Treffens auf dem Parkplatz an der Remise deutlich. Besagter Engpass ist das durch ein Schild ausgewiesene "Naturdenkmal Tuffsteindurchbruch der Aue". Von dort läuft das Gewässer auf einer Strecke von 50 Metern unterirdisch in Richtung Julianenhof.
Franke: "Das Profil des Durchbruchs ist an sich ausreichend, um die Fluten im Falle eines Hochwassers aufnehmen zu können." Aber: Im hinteren Teil des "Tunnels" reduziert sich die Deckenhöhe, wie Messungen in der Vergangenheit ergeben haben, auf nur noch einen Meter. Soll heißen: Die durchflossene Fläche reduziert sich auf zweieinhalb bis drei Quadratmeter. "Das", so der Hannoveraner, "ist ganz klar zu wenig, um die Wassermassen der Bückeburger Aue zu fassen". Folge: Die Fluten stauen sich und treten - wie im Mai 2002 - über die Ufer.
Verschärft wird die Lage noch, wenn, wie damals gleichfalls geschehen, angeschwemmte Äste das Nadel öhr zusätzlich um ein weiteres Drittel verkleinern. "Stimmt", erinnert sich Rinne. "Wenn das Hochwasser an einem Wochenende auftritt, können die Mitarbeiter des Bauhofs gar nicht so schnell vor Ort sein, um den Durchlass von Hand wieder frei zu bekommen."
Winkelhake erinnert in diesem Zusammenhang an den angedachten Notfallplan: eine Art elektronischer Höhenmesser, der bereits im Bereich Buchholz installiert werden müsse und für Bad Eilsen als Vorwarnsystem fungieren könne. Dann blieben Bad Eilsen zwei bis vier Stunden, ehe die Flutwelle den Kurpark erreicht. Dennoch müssten die Arbeiter auch dann schnell vor Ort sein.
Doch wie auch immer. Um die Lage im Falle eines Hochwassers zu entschärfen, bietet sich laut Franke der Ausbau der bereits vorhandenen Flutmulde an.
Zwei Varianten, die einen unterschiedlich starken Eingriff in die denkmalgeschützten Gartenanlagen bedeuten würden, sind möglich. Bei der einen - sanften - müsste die als Trockenrinne ausgelegte und im Gelände bereits vorhandene Flutmulde auf einer Breite von zehn Metern einen halben Meter vertieft werden; ein Eingriff, der indes kaum sichtbar sei. "Die zweite Variante", so Franke, "wäre der Bau einer Umflut, die ständig Wasser führt". Besagte Umflut müsste allerdings eine Tiefe von zwei Metern haben - und würde damit einen erheblich größeren Eingriff in die Anlagen bedeuten. Noch dazu wäre wenigstens ein Brückenschlag erforderlich, um Fußgängern die Querung der Umflut möglich zu machen. Doch: "Letzteres", macht Henschel aus Sicht des Denkmalschutzes deutlich, "kommt für mich gar nicht in Frage".
Und so soll's denn - voraussichtlich - die erste, "sanfte" Variante werden. Dabei müsste die Flutmulde dann auf der gesamten Länge zwischen dem Tuffsteindurchbruch und der zweiten, aueabwärts gelegenen Brücke vertieft und verbreitert werden. Franke: "Um den (abgeleiteten) Wassermassen einen möglichst breiten Wiedereintritt in die Aue zu ermöglichen, würden wir die Mauer vor besagter Brücke auf einer Länge von etwa 30 Metern um einen halben Meter tiefer setzen."
Bevor's für die Maßnahme endgültig grünes Licht gibt, muss allerdings noch der Gartendenkmalpfleger zustimmen, wie Henschel betont.