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Benz zufolge gibt es das Schiedsamt schon seit 1827. Seit 2010 sei ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in bestimmten Fällen – besonders bei Nachbarschaftsstreitigkeiten – obligatorisch. Seit 80 Jahren dürfen auch Frauen als Schlichterinnen tätig sein, bislang sei der weibliche Anteil allerdings verschwindend gering gewesen, so Benz.
„Schiedsleute entscheiden nichts, sie müssen auch keine juristischen Kenntnisse haben“, erklärt die Direktorin des Amtsgerichts. „Sie müssen keine Angst haben, etwas falsch zu machen“, macht sie den Anwesenden Mut. Vielmehr komme es darauf an, gut zu hören zu können, Streitende auszuhalten und Spaß daran zu haben, ein Gespräch zu moderieren. Denn genau das sei die Aufgabe von Schiedsleuten: die streitenden Parteien an einen Tisch zu setzen.
Das Schiedsverfahren spart den Parteien Zeit und Geld – 30 Euro werden für ein Schlichtungsverfahren erhoben. Dabei entscheiden nicht Recht und Gesetz, stattdessen gehe es darum, die Interessen beider Parteien zu befrieden, so komme es zu bürgernahen Lösungen. „Und das klappt in mindestens 50 Prozent der Fälle“, versichert Benz.
Als Schiedsperson müsse man über 30 Jahre alt sein, vor Ort wohnen, Interesse an Menschen haben, verschwiegen und bereit sein, sich fortzubilden. „Wir halten Ihnen den Rücken frei“, so Benz. Für die Schiedsleute gebe es ein Einführungsseminar sowie Fortbildungen.
Wie läuft ein Verfahren ab? Samtgemeinde, Polizei oder Gericht vermitteln den Kontakt. Eine der zerstrittenen Parteien wendet sich mit einem Antrag an den Ehrenamtlichen. Dieser nimmt Kontakt zur zweiten Partei auf und leitet den Antrag weiter. Anschließend wird ein Termin vereinbart – entweder bei der Schiedsperson zu Hause oder bei der Verwaltung. Kommt es zu einer Einigung, wird diese schriftlich festgehalten. „Das Ergebnis ist rechtskräftig“, betont Benz. kil