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Schulleitungen unter Druck

Samtgemeinde Sachsenhagen. So richtige Freude über die Genehmigung des Kultusministeriums für den offenen Ganztagschulbetrieb in den Grundschulen Hagenburg und Sachsenhagen ab dem Schuljahr 2016/17 wollte während der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sachsenhagen nicht aufkommen. In angespannter Atmosphäre diskutierten Kommunalpolitiker vor 40 Zuhörern über den Personaleinsatz für den Ganztagsschulbetrieb.

veröffentlicht am 29.04.2016 um 17:34 Uhr
aktualisiert am 25.10.2016 um 09:34 Uhr

29. April 2016 17:34 Uhr

Samtgemeinde Sachsenhagen. So richtige Freude über die Genehmigung des Kultusministeriums für den offenen Ganztagschulbetrieb in den Grundschulen Hagenburg und Sachsenhagen ab dem Schuljahr 2016/17 wollte während der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sachsenhagen nicht aufkommen. In angespannter Atmosphäre diskutierten Kommunalpolitiker vor 40 Zuhörern über den Personaleinsatz für den Ganztagsschulbetrieb.

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Während des Planungsprozesses waren gesetzliche Hindernisse erst in den vergangenen Wochen deutlich geworden. Sie führten sowohl im Saal als auch am Ratstisch zu Kopfschütteln. Unterliegen die Lehrer dem Schulgesetz, so würde Personal, das die Samtgemeinde einstellt, dem Kindertagesstättengesetz unterliegen.

Das bedeutet für die räumliche Situation: Es müssen getrennte Sozialräume vorhanden sein. Und weil nach derzeitiger Lage auch der Hort in Hagenburg erhalten bleibt, fehlt einer der geplanten Stammräume für die Ganztagsschule. Folgen: Die Schulleitungen sind gegenüber den Betreuungskräften, die bis 15 Uhr arbeiten, nicht weisungsbefugt.

Gegen eine Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung hat sich der Personalrat der Samtgemeinde bereits ausgesprochen. Die Idee eines externen Dienstleisters – von der Awo bereits in den Gremien vorgetragen – ist von der Politik verworfen worden.

Während Klaus-Dieter Drewes (CDU) jetzt einen Kraftakt aller Beteiligten forderte, und auch die Arbeitskreise wieder eingesetzt sehen will, sieht SPD-Fraktionschef Wolfgang Kleiner die Schulleitungen in der Pflicht, das nötige Betreuungspersonal zu suchen und einzustellen.




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