Wie das Landgericht in einer Pressemittelung schreibt, wird Werner Helmut H. vorgeworfen, am 11. Juni 2010 „einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein, wobei er bei der Tat ohne Schuld gehandelt haben soll, weil er wegen einer krankhaften seelischen Störung unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“
Insgesamt 55 Mal stach der 57-Jährige nach den Ermittlungen am Morgen des 11. Juni zwischen 7 und 8.50 Uhr auf sein Opfer, seinen 81-jährigen Vater, ein. Außerdem schlug er mit einem harten Gegenstand auf das Hinterhaupt seines Vaters ein. Das Opfer verblutete. Zum Tatzeitpunkt soll sich auch die 77-jährige Mutter in der gemeinsamen Wohnung an der Jetenburger Straße befunden haben.
55 Mal auf den Vater eingestochen
Nach der Tat informierte der 57-Jährige eine Nachbarin über die Bluttat. Die wiederum alarmierte die Polizei, die ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt fand. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen. Noch am gleichen Tag, einem Freitag, wurde seitens der Staatsanwaltschaft Bückeburg ein Unterbringungsbefehl beantragt, den der Haftrichter am Amtsgericht Bückeburg auch erließ.
Sollte das Schwurgericht zu der Entscheidung kommen, dass der Mann in der Sicherungsverwahrung untergebracht wird, so ist diese grundsätzlich unbefristet. Mindestens alle zwei Jahre muss die Entscheidung überprüft werden.