Obernkirchen (rnk).
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 1. Februar um 11.30 Uhr die Klage des Stadtdirektors der Stadt Obernkirchen, Wilhelm Mevert, auf Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Kreiswohnungsbaugesellschaft.
Mevert klagt gegen den Stadtrat, der mehrheitlich entschieden hatte, an seiner Stelle den CDU-Ratsherrn und zweifachen Handwerksmeister Peter Rudolph in das Gremium zu entsenden.
Mevert ist seit mehreren Jahren von der Gesellschafterversammlung der Kreiswohnungsbaugesellschaft Schaumburg in deren Aufsichtsrat gewählt worden und hatte die dafür erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung vom Rat der Stadt Obernkirchen stets erhalten. Ein Wunder war dies nicht: Mevert ist SPD-Mitglied, die SPD hatte bis 2001 im Stadtrat die Mehrheit oder war mit einem Koalitionspartner in der Ratsmehrheit.
Anfang 2004 wählte ihn die Gesellschafterversammlung der Kreiswohnungsbaugesellschaft bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31. Oktober 2006 wieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Doch diesmal lehnte der Rat der Stadt Obernkirchen die Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung am 21. April 2004 ab, weil sich der Verwaltungsausschuss am 24. Oktober 2003 für ein anderes Ratsmitglied, den zweifachen Handwerksmeister Peter Rudolph, als Mitglied im Aufsichtsrat der Kreiswohnungsbaugesellschaft entschieden hatte - damit ein beruflicher Fachmann in diesemGremium vertreten sei. Zu dieser Zeit herrschten schon die jetzigen Mehrheitsverhältnisse: Die "Mitte" hatte die Mehrheit, die SPD saß in der Opposition.
Die Folgen waren durchaus kurios: Mevert war zwar in den Aufsichtsrat gewählt worden, konnte das Mandat aber nicht annehmen, weil ihm der Stadtrat die Nebentätigkeit verwehrte, Rudolph war zwar vom Rat entsandt worden, hatte aber keinen Sitz, weil er nicht von der Versammlung gewählt worden war.
Mit seiner Klage möchte Mevert nun erreichen, dass der Rat der Stadt Obernkirchen verpflichtet wird, ihm die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Kreiswohnungsbaugesellschaft Schaumburg zu erteilen. Das sei keine "Prinzipienreiterei", wie Mevert gegenüber unserer Zeitung erklärte, "sondern eine Frage, die ich geklärt haben möchte.""
Es ist nicht die erste Klage, die Mevert gegen den Stadtrat einreicht. Die erste erfolgte nach der Kommunalwahl 2001, als der Stadtrat entgegen seinem damaligen Beschlussvorschlag mehrheitlich eine Wahlentscheidung getroffen hatte, die im Ergebnis feststellen sollte, dass der Rat 27 Sitze umfassen sollte.
Mevert hatte damals 26 vorgeschlagen - und bekam mit seiner Klage gegen den Stadtrat Recht.