Stadthagen/Bückeburg (ly).
Ein geisteskranker Stalker aus Stadthagen hat einer jungen Frau (20) das Leben zur Hölle gemacht. Monatelang stellte der Mann dem Opfer nach, schrieb sogar Briefe aus der Psychiatrie. Am Ende war die 20-Jährige mit den Nerven am Ende. Sie hatte Schlafstörungen, litt unter Angstzuständen und traute sich allein nicht mehr aus dem Haus.
Weil der Stadthäger einem Gutachten zufolge schuldunfähig war, hat das Landgericht in Bückeburg den 32-Jährigen jetzt zwar freigesprochen, zugleich aber dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus angeordnet. "Die Gesellschaft muss geschützt werden", so Richter Börries Freiherr von Hammerstein, Vorsitzender der 1. Großen Strafkammer.
Zuvor hatte ein Psychiater dem Angeklagten eine krankhafte seelische Störung attestiert und von Wahn und Schizophrenie gesprochen. "Er würde es immer wieder tun."
Mit dem Begriff Stalking ist "das fortgesetzte Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren eines Mitmenschen" gemeint, wie es im Internet auf einer Homepage für Opfer dieser Art von Psychoterror heißt. Nach einem neuen Gesetz, das noch durch den Bundesrat muss, soll Stalking demnächst unter Strafe gestellt werden. "In diesem Fall erfüllt es den Tatbestand der Körperverletzung", wie Staatsanwalt Reinhard Meffert erklärte. Der 20-Jährigen sei "durch das ständige Nachstellen Gewalt angetan" worden.
Die Frau befand sich während der Arbeit quasi ständig unter Beobachtung, weil der Stalker oberhalb eine Wohnung hatte. Einmal stand er nackt vor dem Opfer im Laden, danach setzte es Hausverbot. "Er schien ganz versessen auf mich zu sein." Zwischenzeitlich hatte die 20-Jährige ihrem Verfolger klar gemacht, "dass ich nichts mit ihm zu tun haben will". Dennoch bombardierte er sie weiter mit Briefen und Anrufen.
Dass mit dem Mann etwas nicht stimmte, war der Frau zu dem Zeitpunkt längst klar. Im Prozess berichtete die Zeugin von Barbie-Puppen, für die der Stalker Strapse und Unterwäsche gebastelt habe, um das Spielzeug anschließend im Kindersitz seines Fahrrades spazieren zu fahren.
Der 32-Jährige hält sich übrigens für völlig normal. So habe es Stimmen, die er gehört hat, tatsächlich gegeben. Eine Behandlung im Landeskrankenhaus sei mithin "nicht erforderlich". Das sah die Kammer anders. "Wir müssen Sie einweisen, um Ihnen zu helfen", erklärte Richter von Hammerstein. In derPsychiatrie war der Stadthäger bereits fünf Mal - offenbar ohne durchschlagenden Erfolg.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte sich bei seinem Opfer entschuldigt ("Ich wollte ihr Freund sein"), zugleich aber eine handschriftliche Stellungnahme verlesen, wonach es "unzulässig ist, mich gegen meinen Willen wegzuschließen und medikamentös zu behandeln". Geradezu "absurd" fand der 32-Jährige, "dass ich den Tatbestand des Stalking erfüllt haben soll, obwohl das gar nicht strafbar ist".