Rinteln (crs).
"Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod?" Die Antwort auf seine Frage hat Sparkassen-Direktor Günther Klußmeyer bei der zweiten Veranstaltung der 5. Schaumburger Erbrechtstage selber parat gehabt: "Verdammt viele!"
Denn verdammt viele Rintelner sind auch zum zweiten Abend der Vortragsreihe in den proppenvollen Brückentorsaal gekommen - trotz des vermeintlich trockenen Themas: "Vererben und schenken" lautete das, und "Ratschläge zur steuerlich optimalen Gestaltung" wollte Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Reinhard Geck aus Hannover dabei geben.
Er tat dies auf anschauliche, verständliche und trocken-humorvolle Art. Für ihn gebe es nur zwei Todesarten, mit und ohne Testament, sagte Geck gleich zu Beginn und ließ keinen Zweifel daran, was er von der zweiten Option halte: "Das wird ein Schlachtefest für den Fiskus." Und das, obwohl Deutschland - zur Überraschung etlicherAnwesender - eine "Steueroase mit recht erquicklichen Freibeträgen" sei. In Österreich liegt selbiger bei der Zuwendung an den eigenen Ehepartner bei gerade mal 2200 Euro -
in Deutschland sind es immerhin 305
000 Euro.
Gerade deswegen gibt es etliche Möglichkeiten, beim Vererben und Schenken Steuern zu sparen. Einziges Problem: Um überhaupt Geld sparen zu können, muss man es haben, und zwar jede Menge davon. Denn verteilt man das Erbe in einer Durchschnittsfamilie steuerlich optimal, sind wegen der hohen Freibeträge (außer den 305
000 Euro für den Ehepartner je 205
000 Euro für die beiden Kinder) 717
000 Euro steuerfrei zu vererben.
Nach dieser Mitteilung hätten die allermeisten Zuhörer den Saal eigentlich verlassen können. Dass sie geblieben sind, lag wohl auch an Gecks gelungener Darstellung verschiedener Erbschafts-Modelle. Die Aufteilung auf mehrere Köpfe bedeutet eine Steuerminderung, durch aufgeschobene Fälligkeiten können sich zusätzliche Spareffekte ergeben -
so dass sich bei einem Millionenvermögen der Eltern je nach Ausgestaltung des Testaments für die erbenden Partner und Kinder eine Ersparnis von bis zu 132
220 Euro ergeben kann.
Zu Problemen auch bei "normalen" Vermögensverhältnissen kann die Vererbung an den nichtehelichen Lebenspartner führen: Mit einem Freibetrag von gerade mal 5200 Euro (Geck: "Immerhin fast dreimal so viel wie der Ehepartner in Österreich!") kann der überlebende Partner insbesondere bei einer geerbten Immobilie wegen der hohen Erbschaftssteuer zum Verkauf gezwungen sein.
Mehrmals mahnte der Experte, bei Vermögensübertragungen niemals nur die Steuerersparnis in den Vordergrund zu stellen: "Denken Sie dran: Die Erbschaftssteuer zahlen nicht Sie..." Bei grundsätzlichem Interesse riet Geck allerdings zur Eile, denn zum 1. Januar 2007 rechnet er nach einem für den Sommer erwarteten Gerichtsurteil mit einer Änderung: "Wenn Sie übertragen wollen, tun Sie es jetzt!"
Vom großen Interesse - im Publikum waren auch etliche junge Leute - sei er nicht überrascht, sagte Geck im Gespräch mit unserer Zeitung: Das Bewusstsein fürs Erben und Vererben wachse mit steigendem Wohlstand. "Unsere Großväter hatten nichts zu vererben, unsere Väter ein bisschen was - und bei uns kommt schon einiges zusammen." Trotzdem befürchtet der Steuerexperte, dass diese Tendenz sich mit der schwachen Konjunktur umkehren könnte: "Zurzeit verbrauchen viele Menschen das Vermögen ihrer Eltern."
Hinweis:
Morgen referiert Dr. Constanze Trilsch-Eckardt zu "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung", 19.30 Uhr, Brückentorsaal.