Eine Schulklasse wohnte der Verhandlung bei. Die jungen Leute müssen sich wie im Fernsehen vorgekommen sein. Es ging schon damit los, dass der Angeklagte direkt aus dem Gefängnis kam und in Handschellen vorgeführt wurde. Zwei Wachtmeister ließen ihn keine Sekunde aus den Augen. Später führte der Bückeburger Selbstgespräche, wenn er nicht gerade dazwischen redete, Letzteres sogar während der Urteilsbegründung. Auf der Anklagebank saß indes kein Schwerverbrecher, sondern ein notorischer Schwarzfahrer und scheinbar unverbesserlicher Wiederholungstäter.