Buchholz/Bückeburg (ly).
Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Im Prozess gegen einen offenbar psychisch kranken Buchholzer, der jahrelang seine Nachbarschaft terrorisiert haben soll, sind die Vorstrafen des 44-Jährigen bekannt geworden.
So hat das Bückeburger Amtsgericht den früheren Kraftfahrer und Hausmeister einmal per Strafbefehl zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt, nachdem dieser im Februar 2004 an einer Luhdener Tankstelle ausgerastet war. Damals hatte der Buchholzer zunächst den Tankwart mit wüsten Beschimpfungen überzogen. Als der Mann den offensichtlich angetrunkenen Kunden danach an der Weiterfahrt hindern wollte und sich vor dessen Auto stellte, wurde er mit Vollgas auf die Motorhaube genommen, fiel aber zum Glück wieder runter. Das Opfer erlitt dennoch Prellungen, Hautabschürfungen sowie einen Muskelfaserriss.
Bereits 2001 war der Angeklagte wegen Unfallflucht verurteilt worden, ein Jahr später in Berlin wegen Beleidigung. Ungeachtet dieser rechtskräftigen Entscheidungen bestreitet der Buchholzer die Taten zum Teil bis heute. "Was da steht, stimmt so nicht", erklärte er. "Der Tankwart stand plötzlich da. Den habe ich nicht mutwillig umgefahren."
In einem weiteren Fall war der 44-Jährige vom Bückeburger Amtsgericht vor dem Hintergrund eines entsprechenden Gutachtens als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen worden. Von seinem Haus hatte er Polizisten im Dezember 2001 unter anderem als "Schweine" beschimpft, bevor er die Beamten mit Faustschläge traktierte und einemvon ihnen das Funkgerät entriss, um damit zuzuschlagen. Zum Schluss ging der Buchholzer noch mit einem Besen und dem Stock seines Vaters auf die Ordnungshüter los.
Im laufenden Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts, an dessen Ende eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stehen könnte, werden dem 44-Jährigen vier Taten vorgeworfen. Er soll ein vorbeifahrendes Auto im Stil eines Karatekämpfers attackiert und eine Nachbarin mit dem Tode bedroht haben. Seine getrennt lebende Ehefrau soll von dem Mann verprügelt worden sein. Anschließend bekamen bei einer Rangelei im Krankenhaus fünf Polizisten einen Eindruck von den Wutausbrüchen des Eilsers.
Der Prozess wird Ende Februar mit der Vernehmung eines Psychiaters fortgesetzt, der den Angeklagten bis dahin eingehend begutachten und Ausführungen über dessen Geisteszustand machen soll. Einer früheren Expertise des Landkreises zufolge litt der Buchholzer vor einigen Jahren an einer schizophrenen Psychose, die sich in Wahnvorstellungen äußern könne.