Rinteln/Bückeburg (maf).
Dreizehn Monate nach dem Angriff auf eine 19 Jahre alte Schülerin hat das Landgericht Bückeburg das Körperverletzungsverfahren gegen eine Mutter (41) und ihre 21-jährige Tochter eingestellt. Gleichzeitig erlegte die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Friedrich von Oertzen der Tochter auf, 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten. Die Mutter muss eine Geldbuße von 200 Euro zahlen. Im Dezember 2004 hatte die junge Frau die Schülerin geschlagen, während die Mutter dabeistand und ihre Tochter mit den Worten "Mach weiter!" bestärkte.
Hintergrund der Auseinandersetzung auf der Detmolder Straße in Rinteln war eine monatelange Vorgeschichte, in der es um Liebesbeziehungen und Bedrohungen ging. Seit Juli 2003 war die heute 19-jährige Schülerin mit einem vier Jahre älteren Mann befreundet, ehe dieser im Sommer 2004 die junge Angeklagte kennen lernte. Er verließ die Schülerin zugunsten der jungen Angeklagten, die dem Mann aber schon zwei Monate später den Laufpass gab. In der Zwischenzeit ließ die Schülerin nicht locker, lief dem Rintelner hinterher und kam schließlich wieder mit ihm zusammen.
Dann eskalierte die Situation: Der junge Mann terrorisierte die Familie der Angeklagten mit Anrufen und SMS. Am 14. Dezember 2004 traf er ein weibliches Familienmitglied auf dem Weihnachtsmarkt und spuckte ihr vor die Füße. Einige Stunden danach fuhren die beiden Angeklagten durch die Stadt und sahen die Schülerin, die sich gerade zu Fuß auf den Heimweg machte. Die Mutter stoppte das Auto und wollte die 19-Jährige zur Rede stellen. Nachdem die Frauen ausgestiegen waren, kam es zu einer Auseinandersetzung. Dabei schlug die Tochter auf die Schülerin ein, die Mutter stand daneben und bestärkte ihre Tochter ("Mach weiter!"). Erst mit dem Auftauchen eines Zeugen endete der Angriff, bei dem sich das Opfer Prellungen im Gesicht und am Rücken zuzog.
Vor dem Landgericht korrigierte die von den Rechtsanwälten Jan-Markus und Wilhelm-August Dehne verteidigte Schülerin ihre frühere Aussage. Bei der Polizei und in erster Instanz vor dem Rintelner Amtsgericht hatte sie noch behauptet, von der 21-Jährigen auch mit einem Stock geschlagen worden zu sein. Nun beteuerte sie, dass es überhaupt keinen Schlagstock gab. Die falsche Angabe soll ihr der Freund eingeredet haben, um der Angeklagten ordentlich eins auszuwischen. Die Berufungskammer stellte schließlich das Verfahren gegen Mutter und Tochter ein. In erster Instanz waren die beiden Frauen zu jeweils dreimonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.