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Bundesverkehrsministerium drückt sich um Antworten zu umstrittenen Plänen

Trasse durchs Wohnzimmer?

Samtgemeinde Nenndorf. Das Bundesverkehrsministerium hält sich weitgehend bedeckt zu den umstrittenen Trassenplänen in der Samtgemeinde Nenndorf (wir berichteten). Konkrete Anfragen dieser Zeitung sind lediglich mit allgemeingültigen Hinweisen beantwortet worden.

veröffentlicht am 10.04.2016 um 13:45 Uhr
aktualisiert am 26.10.2016 um 08:45 Uhr

10. April 2016 13:45 Uhr

Samtgemeinde Nenndorf. Das Bundesverkehrsministerium hält sich weitgehend bedeckt zu den umstrittenen Trassenplänen in der Samtgemeinde Nenndorf (wir berichteten). Konkrete Anfragen dieser Zeitung sind lediglich mit allgemeingültigen Hinweisen beantwortet worden.

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Warum die Beschlusslage des Schaumburger Kreistages, nur einen trassennahen Ausbau der Strecke Minden-Hannover zuzulassen, nicht berücksichtigt und stattdessen eine trassenferne Variante in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, beantwortet das Ministerium nur indirekt. Zwar habe prinzipiell jeder Bundesbürger die Gelegenheit gehabt, eigene Vorschläge für den Verkehrswegeplan einzureichen, die Schienenprojekte hat aber offenbar die Bundesbahn eingefädelt. „Bei der Schiene werden Bauvorhaben vom Bund oder den Ländern direkt mit der Deutschen Bahn AG vereinbart“, schreibt das Bundesministerium.

Die Frage, die derzeit die Betroffenen in den Gemeinden Suthfeld und Hohnhorst wohl am meisten umtreibt, bleibt gänzlich unbeantwortet: Was soll mit den Grundstücken geschehen, die nach jetzigen Plänen direkt im Trassenbereich liegen? Ein Nenndorfer hat es in den sozialen Netzwerken bereits auf den Punkt gebracht: „Die neue Trasse führt ja bei meinem Bruder durchs Wohnzimmer“, schrieb der Mann.

Die Gleise kreuzen laut Plan in der Tat Grundstücke in Helsinghausen und Kreuzriehe, die derzeit bewohnt sind. Auch bei Hohnhorst würde wohl mindestens ein landwirtschaftlicher Hof berührt. Doch die Frage, ob der Bund plant, die Besitzer zu enteignen, blieb ohne Antwort des Ministeriums. Undenkbar ist solch ein Vorgang nicht. Im Jahr 2008 wurden in Vorbereitung des B 65-Ausbaus Häuser bei Heuerßen abgerissen. Die Eigentümer erhielten finanzielle Entschädigungen.

Foto: DIALOG

Ob geplant ist, die Siedlungsbereiche, durch die die Trasse verläuft, stattdessen mit Brücken oder Tunneln zu queren, ist ebenfalls unklar, weil die dahin gehende Frage dieser Zeitung unberücksichtigt blieb. In den jetzigen Plänen ist kein Hinweis auf Über- oder Unterführungen an den fraglichen Stellen zu erkennen. An der Autobahn ist indes eine Brücke vermerkt.

Zu den Einspruchsmöglichkeiten äußert sich das Ministerium nur sehr vage. Die Pressestelle skizziert lediglich das weitere Prozedere. Demnach wird der Bundesverkehrswegeplan vom Bundestag „verbindlich“ beschlossen. So weit ist es aber noch nicht. Sobald der Plan steht, werden die einzelnen Maßnahmen je nach Priorität – im Bereich Schiene hat die Trasse in Nenndorf höchste Dringlichkeit – in Bedarfsplänen festgezurrt, die alle fünf Jahre neu überprüft werden.

Zu den darin stehenden Projekten starten weitere Verfahren, unter anderem sogenannte Planfeststellungsverfahren. In deren Zuge haben Träger öffentlicher Belange – dazu gehören die Kommunen und der Landkreis – die Möglichkeit, Eingaben zu machen. Dies gilt ebenfalls für Bürger. Das prominenteste Beispiel für solch ein Verfahren im Schaumburger Land ist der 2+1-Ausbau der B 65.gus

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