Auetal/Bückeburg (ly).
Wer zu Drogen greift, hat unter Umständen noch lange etwas davon, obwohl der Rausch längst verflogen ist. Nach der Einnahme von Ecstasy etwa kann die Phase der Erschöpfung bis zu zwei Tage andauern. In diesem Zustand hatte sich ein Soldat nach einer durchfeierten Nacht mehr als 30 Stunden später hinters Steuer gesetzt und auf derAutobahn 2 bei Auetal einen Unfall verursacht.
Der 25-Jährige rammte die Mittelschutzplanke und einen Lastwagen. "Dass er sein Fahrzeug nicht mehr in der Gewalt hatte, lag an der Einnahme von Ecstasy", so Armin Böhm, Direktor des Bückeburger Amtsgerichts, das den Angeklagten jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Monatseinkommen Geldstrafe verurteilt hat. Hinzu kommt eine Führerscheinsperre von neun Monaten. Viel schlimmer: Die Bundeswehr hat den Mann gefeuert.
Vor Gericht hatte der Unfallfahrer zu Protokoll gegeben, auf einer Geburtstagsparty habe ihm jemand etwas mit den Worten ins Glas geschüttet: "Dann fühlst du dich gleich wieder fit." Weil der Soldat sich nicht darum gekümmert hatte, was das für ein Pulver war, wurde die Tat als fahrlässig eingestuft. Ein Rechtsmediziner stellte schließlich fest, dass zu den Bestandteilen des Cocktails Ecstasy und Amphetamine gehörten, und zwar "in hoher Größenordnung".
Am Unfallort hatte der 25-Jährige überhaupt erst die Aufmerksamkeit der Polizei erregt, nachdem im Auto des Bodybuilders überdies eine Tüte voller ebenfalls illegaler Anabolika gefunden worden war, mit denen der Kraftprotz offenbar Sportskameraden versorgen wollte. Daraufhin wurden Blut- und Urinproben veranlasst. Dumm gelaufen.
Ecstasy, zumeist ein Gemenge aus synthetischem Rauschgift und in Tablettenform produziert, zählt ebenso wie Amphetamine ("Speed"), Cannabis oder Kokain zu den so genannten Party-Drogen. Die Zahlen sind alarmierend: Bei einer in den Jahren 2000 und 2001 durchgeführten Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Auto-Sicht-Sicherheit (Aachen) unter 225 jungenDrogenkonsumenten sollen 94 Prozent der Befragten anonym angegeben haben, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln regelmäßig Auto zu fahren. Die meisten (83 Prozent) hätten die Designer-Droge Ecstasy genommen. Fachleute sehen darin eine unterschätzte Gefahr. Ecstasy oder "Speed" können in der ersten Euphorie zu Enthemmung und riskanter Fahrweise führen, bei abklingender Wirkung tritt häufig starke Erschöpfung auf - wie in dem Fall aus Auetal.
Nach der aktuellen Rechtslage ist das Fahren unter Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit. Neben einer saftigen Geldbuße drohen ein Fahrverbot bis zu drei Monaten sowie vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung bestimmter berauschender Mittel fährt. Grenzwerte gibt es nicht. Eine Wirkung liegt bereits vor, wenn nur eine der festgelegten Substanzen, zu denen auch Heroin und Morphin zählen, im Blut nachgewiesen wird. Das heißt, kleinste Mengen reichen.
Sobald unter Drogen Ausfallerscheinungen des Fahrers wie Schlangenlinien oder sogar ein Unfall hinzukommen, wird der Fall zur Straftat und damit härter sanktioniert.
Für diese Erkenntnis hat der im Auetal erwischte Soldat nun einen hohen Preis gezahlt.