Lauenau/Bückeburg. Nach der Strafanzeige von Uwe K., dem Angeklagten im Lauenauer Mordprozess, hat die Staatsanwaltschaft in Bückeburg ein Ermittlungsverfahren gegen dessen frühere Geliebte eingeleitet. Neue Anhaltspunkte sieht die Behörde jedoch nicht. Dringender Tatverdacht besteht weiterhin nur gegen den Angeklagten, der seit Ende September in Untersuchungshaft sitzt.
„Nach bisheriger Prüfung des Inhalts der umfangreichen Strafanzeige (…) ergeben sich derzeit keine neuen Ermittlungsansätze“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum auf Anfrage unserer Zeitung.
Im Zuge der monatelangen Ermittlungen seien „alle vorhandenen und bekannten Spuren sowie sonstige Hinweise geprüft und ausgewertet“ worden. „Gezielte Ermittlungen gegen die Ex-Geliebte als Beschuldigte des Tötungsdeliktes“ hat es laut Appelbaum in der Vergangenheit aber nicht gegeben.
Über Verteidiger Dirk Baumann hatte Uwe K. gegen die Frau vor einigen Tagen Strafanzeige wegen Mordes, Meineids, falscher Verdächtigung und versuchter schwerer Freiheitsberaubung erstattet (wir berichteten).
Aus einem Versteck im Haus will die 43-Jährige gesehen haben, dass K. mit einer Holzlatte auf seine Frau Ines eingeschlagen hat. Vor dem Bückeburger Schwurgericht bezeugte sie dies auch unter Eid.
Als Reaktion darauf beschuldigt der Angeklagte die Frau aus Hannover in einer 75-seitigen Strafanzeige, die Tat allein oder mit einem Komplizen begangen zu haben. Ähnlich hatte er sich bereits zu Beginn der Hauptverhandlung in einer schriftlichen Erklärung geäußert, verlesen von Verteidiger Christoph Hessel.
Unterdessen ist ein Indiz bekannt geworden, das den Angeklagten aus Sicht der Staatsanwaltschaft belastet. Am Tag der Tat, dem 27. Mai 2015, soll Uwe K. um kurz nach 6 Uhr morgens im Internet die Rufnummer für einen Krankenwagen gesucht haben.
Polizisten hatten das Smartphone des Verdächtigen ausgewertet. Ines K. ist nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwischen 12.08 und 12.43 Uhr ermordet worden. ly