Er habe den Hund keineswegs an einem sechs Meter langen Tau, sondern an einer 1,50 Meter kurzen Leine geführt. Die Joggerin sei auf dem Grünstreifen stehengeblieben - wäre sie ausgewichen, so der Mann, wäre nichts passiert. Er habe den Hund sofort zurückgezogen. Er habe zwar gesehen, dass die Hose der Joggerin durch den Biss beschädigt worden war, dass die Frau am Bein verletzt gewesen sei, habeer aber nicht erkennen können. Dass der Hund sie in den Bauch gebissen habe, sei nicht richtig. Die Joggerin sei dann auch sofort weitergegangen. Der Hund sei versichert wie versteuert, der Schaden werde selbstverständlich - soweit nachweisbar - auch ersetzt.