Als Zaunalarm ausgelöst wurde und ein Wachmann den 22-Jährigen entdeckte, stieg dieser in sein Auto ein und flüchtete.
Dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes gelang es jedoch, sich das Kennzeichen des Wagens zu merken. Er verständigte die Polizei, die den Angeklagten dann ermitteln konnte. Vor Gericht bestritt der junge Mann jegliche Diebstahlsabsicht. Er habe seiner Freundin nur seine Männlichkeit und seinen Mut beweisen wollen, die diese in einem Streit angezweifelt habe. Er will gewusst haben, dass auf dem Firmengelände ein Wachdienst sei und dort Hunde herumliefen.
"Damit hätte ich ihr bestimmt imponiert", schilderte der Arbeitslose dem Richter. Dieser Erklärung wollten allerdings weder Anklagevertreter Dieter Liese noch Amtsrichter Christian Rost Glauben schenken.