Bückeburg (rc).
Mit einiger Verzögerung sind im vermeintlichen Sex- und Saufskandal an der Heeresfliegerwaffenschule die Ermittlungen abgeschlossen worden. Der Vorgang sei vom ermittelnden Heeresamt zur weiteren Bearbeitung und Aufklärung an die Heersfliegerwaffenschule zurückgegeben worden, teilte der Presseoffizier des Heeresamtes Köln, Hauptmann Marc Pönitz, auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Der Pressesprecher der Waffenschule Bückeburg, Oberstleutnant Michael Baumgärtner, sagte ergänzend, dass lediglich ein Teil der Akten der Beschuldigten an die Heeresfliegerwaffenschule zurückgegeben worden sei. Von "insgesamt acht bis zehn Betroffenen" hätten sich voraussichtlich vier vor dem Truppendienstgericht zu verantworten.Dies liege im Verantwortungsbereich des Heeresamtes. Die weiteren vier bis sechs Beschuldigten würden voraussichtlich mit einfachen Disziplinarstrafen belangt. Diese könnten vom General der Heeresflieger als unmittelbarem Dienstvorgesetzten ausgesprochen werden.
Baumgärtner betonte, dass das Einleiten solcher Verfahren noch nicht bedeute, dass sich die Vorwürfe bewahrheitet hätten. Dieses könne abschließend erst in den jetzt eingeleiteten Verfahren geklärt werden. Ein bis eineinhalb Jahre könne sich der endgültige Abschluss der Verfahren hinziehen.
Zwei der Verfahren waren wegen der Schwere der Vorwürfe parallel an die Staatsanwaltschaft Bückeburg weitergegeben worden, die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts "Entwürdigender Behandlung von Untergebenen" nach Paragraph 31 des Wehrstrafgesetzes einleitete. Eines dieser Verfahren ist inzwischen eingestellt, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg, Klaus-Jochen Schmidt, bestätigte. Wann das zweite abgeschlossen werde, könne derzeit nicht gesagt werden. Durch den großen betroffenen Personenkreis sowie zwischenzeitlich erfolgte Versetzungen gestalteten sich die Ermittlungen kompliziert.
Sieben Beschuldigte, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe anderen Dienstposten in der Heeresfliegerwaffenschule zugeteilt worden waren, hätten inzwischen Anträge auf Versetzung auf andere Dienstposten gestellt, sagte Pressespreoffizier Baumgärtner. Diesen "normalen Anträgen" - und "nicht Strafversetzungen" - wie er betonte, sei stattgegeben worden.
Eine Sprecherin des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wies darauf hin, dass ihrem Amt der Abschlussbericht noch nicht vorliege. Erst nach Eingang und sorgfältiger Auswertung des Berichtes werde entschieden, ob eine abschließende Stellungnahme geschrieben werde, oder aber ob weitere Ermittlungen notwendig seien.
Ob der Fall im Jahresbericht veröffentlicht werde, hänge vom Ergebnis der Prüfung ab. Der Skandal war durch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten ins Rollen gekommen, in der über Vorkommnisse in Bückeburg berichtet worden war. Der Wehrbeauftragte beauftragte daraufhin das Heeresamt mit der Aufklärung der Vorwürfe.
Nach Informationen unserer Zeitung hat sich während des Verfahrens herausgestellt, dass die gravierendsten Vorwürfe des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung - wie die erzwungene Schamhaarrasur oder gegenseitiges Fotografieren beim Nachstellen sexueller Handlungen unter der Dusche - nicht haltbar sind. "Die schlimmen Dinge haben sich nicht bewahrheitet", bestätigte auch Baumgärtner.
Wohl aber mussten Soldatinnen während mehrerer Saufgelage rüde sexuelle Sprache über sich ergehen lassen. Auch Soldaten wurden von Vorgesetzten mit rüden Aussagen belästigt. Ansonsten sei es vor allem bei Saufgelagen, vor allem im Zusammenhang mit Beförderungen oder auf Übungen, auch mit Wissen oder Teilnahme von Vorgesetzten bis hoch in Offiziersränge, zu weiteren Ausfällen gekommen. Außerdem hätten sich Vorgesetzte - im alkoholisierten Zustand - gegenüber Untergebenen buchstäblich "die Blöße " gegeben.