Rinteln (wm).
SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Wißmann will am kommenden Montag die SPD-Fraktion mit der Frage "Wie geht es weiter bei der Windkraft?" konfrontieren. Er sei der Meinung, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sei so eindeutig, dass es vermutlich nur wenige Chancen gebe, das Klageverfahren weiter zu betreiben, erklärte er gestern in einem Telefongespräch.
Ob das allerdings auch die Meinung der Fraktionsmehrheit sei, wisse er nicht.
Ein gleiches Vorgehen kündigte CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Frühmark an. Auch die CDU-Fraktion werde am Montag zusammenkommen: "Wir sollten selbstverständlich nach jedem Strohhalm fassen", doch räume er dem Argument, es gebe hier eine größere Population von Milanen wenig Chancen ein, sagte Frühmark.
Auch beim Landkreis Schaumburg befinde man sich noch in der Entscheidungsfindung, erläuterte Pressesprecher Klaus Heimann, ob es sinnvoll sei, den Fall weiter juristisch zu verfolgen. Denkbar wäre, dass der Landkreis zunächst, um die Frist zu wahren, einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellt. Das sage aber noch nichts darüber aus, ob tatsächlich geklagt wird.
Sollte sich die Stadt Rinteln dazu entschließen, doch in Westendorf ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen auszuweisen, wäre der Kreistag allerdings damit nicht mehr befasst. Die dann notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes müsste der Rintelner Rat beschließen und der Landkreis als Genehmigungsbehörde lediglich zustimmen.
Ratsfrau und Landtagsabgeordnete Ursula Helmhold (Grüne), mag nicht so recht daran glauben, dass der rote Milan noch Windräder an dieser Stelle verhindern könnte. Die Rechtslage sei so eindeutig nicht.
Antje Rinne, Sprecherin der Bürgerinitiative gegen die Windräder, wies gestern noch einmal darauf hin, der rote Milan in die Gefährdungsklasse "stark gefährdet" eingestuft sei. Mithin genüge es schon, einen einzigen Brutplatz nachzuweisen.
Der Rotmilan sei laut Aussage der staatlichen Vogelschutzwarte in Hannover im Weserbergland erfasst und im "Atlas der Brutvögel Niedersachsens" für unser Gebiet aufgelistet. Antje Rinne verweist zudem auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai vorigen Jahres. Hier hatte ein Gemeinderat einen Bereich als "Vogelbrut- und Vogelschutzgebiet" ausgewiesen, in dem zwei Windräder gebaut werden sollten. Die Verwaltungsrichter seien hier einem Gutachten gefolgt, wonach Milane besonders empfindlich auf Windkraftanlagen reagierten.
Das resultiere daraus, dass "Greifvögel wie Schwarz- und Rotmilan in der Luft nahezu keine natürlichen Feinde haben und daher auch Windkraftanlagen nicht zwangsläufig als Bedrohung wahrnehmen. Sie sind deshalb stärker als andere Vogelarten gefährdet, Schlagopfer zu werden." Maßgebend sei hier die EG-Artenschutzverordnung.