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Vor Gericht: Bewährungsstrafe für Rodenberger

Wilderer muss für tote Häsin büßen

Rodenberg (bab). Der Wilderer, der im vergangenen Jahr eine Häsin mit einer Drahtschlinge zur Strecke gebracht hat, ist jetzt vom Amtsgericht Stadthagen verurteilt worden. Der Rodenberger Täter kasachischer Herkunft wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und zu 50 Stunden Sozialdienst verurteilt.

veröffentlicht am 27.04.2006 um 00:00 Uhr

27. April 2006 00:00 Uhr

Rodenberg (bab). Der Wilderer, der im vergangenen Jahr eine Häsin mit einer Drahtschlinge zur Strecke gebracht hat, ist jetzt vom Amtsgericht Stadthagen verurteilt worden. Der Rodenberger Täter kasachischer Herkunft wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und zu 50 Stunden Sozialdienst verurteilt.

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Im Juni vergangenen Jahres hatte der Jagdaufseher Heinrich Schmidt Drahtschlingen im Grenzgebiet der Jagdreviere Rodenberg und Domäne an den Ausläufern des Deisters gefunden. Jagdpächter des Rodenberger Bereichs ist der Nenndorfer Samtgemeindebürgermeister Wilfried Battermann. Dieser hatte zusammen mit seinem Sohn den Wilderer auf frischer Tat ertappt. Wie die zuständige Richterin Gönna von Blomberg erklärt, sei das Urteil auf zwei wesentliche Punkte gegründet. Erstens sei die Wilderei nicht waidmännisch erfolgt, da der Mann Drahtschlingen benutzt habe. Damit habe er in Kauf genommen, das Tier einem langen, qualvollen Todeskampf auszusetzen. Auch andereTiere hätten sich in den Schlingen verfangen können. Zum zweiten wurde die Wilderei in der Schonzeit verübt. Die Begründungen des arbeitslosen Mannes wertete die Richterin als Schutzbehauptungen. Der Rodenberger hatte zu seiner Verteidigung angegeben, in Kasachstan einen Jagdschein besessen zu haben. Nach einer Sendung im Fernsehen sei er auf die Idee gekommen, auf die Jagd zu gehen. Außerdem gab er an, in seinem Heimatland sei das Jagen mit Schlingen erlaubt gewesen. Die Richterin schloss aus dem Verhalten des Mannes jedoch, dass sich dieser der Rechtswidrigkeit seiner Tat bewusst war. "Es besteht kein Zweifel daran, dass er ein Unrechtsbewusstsein hatte", sagt von Blomberg. Der Mann habe sich mit einem Trainingsanzug in dem Revier bewegt und sich bei Begegnungen mit anderen Personen als Jogger ausgegeben. Fälle von Wilderei werden nach Auskunft der Juristin extrem selten verhandelt. Die Beute stelle heutzutage keinen hohen Wert mehr dar. Viele Taten gelangten außerdem gar nicht erst ans Tageslicht. Illegaler Fischfang beispielsweise falle häufig nicht auf oder sei schwierig nachzuweisen.




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