Bad Nenndorf. Der Discounter Penny musste in dieser Woche Werbefahnen wieder abnehmen, weil sie an Masten wehten, für die keine Baugenehmigung vorlag. Kurios dabei: Die Masten selbst dürfen stehen bleiben.
Mittlerweile hat Werner Paul seinen Ärger überwunden. Nur 70 Zentimeter von seiner Grundstücksgrenze entfernt flatterten am vergangenen Freitag plötzlich Penny-Flaggen etwa fünf Meter hoch im Wind. Das wollte sich der Bad Nenndorfer nicht gefallen lassen und beschwerte sich beim Bauordnungsamt des Landkreises. Denn für grenznahe Bauanlagen gelten strenge Auflagen, um negative Einflüsse auf Nachbargrundstücke zu vermeiden.
Mitarbeiter der Behörde schauten sich die Sache vor Ort an, wie der Landkreis auf Anfrage bestätigte. Und sie gaben Paul in vollem Umfang Recht. Werbemasten dieser Höhe hätten nur mit einer Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Die lag aber nicht vor. Zur Demontage der Masten kam es deshalb aber nicht, weil diese nach Einschätzung des Bauordnungsamtes keine nennenswerten Auswirkungen auf die umliegenden Grundstücke haben. Nur die Fahnen mussten abgenommen werden.
Mit dem jetzigen Zustand ist Paul einigermaßen einverstanden. Allerdings ist die Sache noch nicht ausgestanden. Der Discounter, der die Masten auf einem Grundstück errichtet hat, das einem Immobilienunternehmen aus Neustadt gehört, könnte nachträglich eine Baugenehmigung beantragen. Der Antrag würde vom Landkreis und der Stadt Bad Nenndorf abgewägt. Erteilt der Kreis am Ende grünes Licht, könnte Penny seine Flaggen wieder hissen.
Das würde Paul nicht widerstandslos hinnehmen, wie er gegenüber dieser Zeitung betonte. Der Bad Nenndorfer zieht eine Klage gegen die mögliche Genehmigung in Erwägung. Erfolg hatte er bereits beim Protest gegen eine Kühlung des Rewe-Marktes an der Kampstraße. Gemeinsam mit anderen Anwohnern forderte Paul eine Geräusch dämmende Ummantelung des Gerätes (wir berichteten). Und just dieser Tage begann die Einhausung, die der Landkreis auf den Protest hin vorgeschrieben hatte.