In nachweislich acht Fällen hatte der vielfach vorbestrafte 52-Jährige allein von Februar bis April Züge der Deutschen Bahn bestiegen, ohne sich zuvor ein Ticket gekauft zu haben. Die Quittung dafür sind neun Monate Haft wegen Erschleichens von Leistungen. „Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss einen Fahrschein haben“, erklärte Richter Armin Böhm dem Angeklagten. „Beim ersten Mal kann man vielleicht noch darüber hinwegsehen. Aber sie fahren offenbar nur noch schwarz.“
Im Rückblick sieht sich der Bückeburger selbst in einer Art Notlage. „Ich hab’s gemacht, okay“, räumte er ein, legte jedoch Wert auf die Feststellung: „Ich bin doch nur schwarz gefahren, weil ich Geld brauchte, ganz einfach.“ Nach eigener Darstellung fuhr der Hartz-IV-Empfänger mit der Eisenbahn in andere Städte der näheren Umgebung, um dort zu betteln.
Das Geld, angeblich fünf Euro pro Tag, will er für Fahrten zum Arzt benötigt haben, der den einstmals Heroinsüchtigen im Rahmen eines Programms behandelte und mit Ersatzdrogen versorgte. „Mir ist es ganz egal, wozu diese Fahrten dienten“, machte Staatsanwalt Günter Wilkening, dessen Antrag das Gericht gefolgt war, dem Angeklagten klar.
Das Vorstrafenregister des 52-Jährigen, der reichlich Knasterfahrung mitbringt, umfasst 27 Einträge, darunter auch andere Straftaten. Erschleichen von Leistungen kommt allerdings gehäuft vor, das erste Urteil dieser Art datiert aus dem Jahr 1987.
Zuletzt hatte das Amtsgericht eine siebenmonatige Bewährungsstrafe verhängt, verbunden mit der Auflage, 300 Stunden gemeinnützig zu arbeiten. „Nicht eine einzige davon hat der Angeklagte abgeleistet“, wie Richter Böhm feststellte. Deshalb war die Bewährung im Nachhinein widerrufen worden. Diese Strafe verbüßt der Schwarzfahrer zurzeit. Und nun kommt auch noch ein Aufschlag hinzu, der dem Angeklagten gar nicht schmeckt. „Vom Knast“, sagt er, „hab’ ich die Schnauze voll.“