Satzungsänderung bringt Entlastung für Bauhof und Bürger


Feuerwehr darf bei Sturm Kettensägen anwerfen

Die Feuerwehr im Sturmeinsatz – hier in Hameln – nach einer Satzungsänderung dürfen nun auch die Feuerwehrmitglieder in Hessisch Oldendorf mit den Sägen arbeiten. Foto: Archiv/Dana
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