Amtsgericht: Grünes Pulver war harmlos

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Am 7. März teilt um 11 Uhr Herr Dr. Vidal vom Landeskriminalamt Niedersachsen dem ermittelnden Polizeikommissariat Rinteln mit, dass es sich nach Prüfung der grünlichen Substanz um Kunststoffabrieb und somit um eine ungefährliche Substanz gehandelt habe. Wie dieser Kunststoffabrieb in den Briefumschlag gelangte, das wird noch ermittelt. Derzeit ist noch offen, ob diese Substanz gezielt in den Briefumschlag eingebracht wurde, oder möglicherweise durch einen technischen Vorgang in den Umschlag gelangte. Hier dauern die Ermittlungen noch an.

SZ/LZ

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