Höhere Entschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute
RINTELN. Es passte unwahrscheinlich gut zusammen, dass der Feuerschutzausschuss genau dann tagte, als Orkan „Friederike“ über Schaumburg fegte und alle Ortsfeuerwehren gleichzeitig so stark eingebunden waren wie wahrscheinlich schon lange nicht mehr. Einstimmig war dann auch die Entscheidung des Ausschusses, die neue Satzung über die Entschädigung von freiwilligen Feuerwehrleuten auf den Weg zu bringen.
Je nach Funktion innerhalb der Feuerwehr bekommen die Ehrenamtlichen damit künftig eine höhere Aufwandsentschädigung pro Monat. Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Bereits im Oktober hatte das Thema auf der Tagesordnung des Ausschusses gestanden. Damals hatte Veit Rauch (CDU) gebeten, die Entschädigungen zu erhöhen. Die Satzungen der Nachbargemeinden Bückeburg und Stadthagen sähen eine höhere Entschädigung vor; die Rintelner Satzung wurde nun entsprechend angepasst. Insbesondere die Sätze für die Ortsbrandmeister sind dadurch nachgebessert worden, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden die Entschädigungssätze aller neu aufgenommenen Funktionen auf 40 Euro pro Monat vereinheitlicht. In diesem Zuge sind nochmals 2 000 Euro in den Haushalt aufgenommen worden, sodass die Entschädigungssätze um insgesamt 22 000 Euro erhöht werden.
Der Stadtbrandmeister zum Beispiel erhält dadurch monatlich eine Entschädigung von 230 Euro (vorher 185), der Ortsbrandmeister von Wehren mit Grundausstattung 85 Euro (vorher 50), Ortsbrandmeister von Schwerpunktfeuerwehren 185 Euro (vorher 165), Jugend- und Kinderfeuerwarte der Ortsfeuerwehren 40 Euro (vorher 30) und als Stadtjugendfeuerwehrwart 85 Euro (vorher 80).
Ergänzend gilt die Regelung, dass die stellvertretenden Ortsbrandmeister die Hälfte der festgesetzten Beträge der Ortsbrandmeister als Aufwandsentschädigung erhalten. Auch wird es künftig eine Entschädigung für die Durchführung von Brandsicherheitswachen geben.
Ersetzt werden einem ehrenamtlichen Brandschützer außerdem die Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes unter zehn Jahren, wenn diese nachgewiesen werden kann. Auf Antrag von Gerald Sümenicht (SPD) soll die Aufwendungssumme von 8 auf 10 Euro pro Stunde erhöht werden.
Außerdem hat sich das Rintelner Stadtkommando entschieden, die neue Funktion von Stadtzeug- und Schlauchwart in die Satzung aufzunehmen. Hierdurch soll laut Verwaltung eine „ordnungsgemäße und sparsame Materialbewirtschaftung“ gewährleistet werden sowie die Sicherung eines aktuellen Bestands über Bekleidung und Material. In dieser Funktion soll auch ein stets aktuelles Inventarverzeichnis geführt werden.
In Bückeburg war die Satzung im Dezember 2017 angepasst worden, in anderen Gemeinden wie etwa Bad Eilsen bereits im Jahr 2012. Die Rintelner Satzung stammt noch aus dem Jahr 2009.
Über die Satzung wird Ende Januar noch einmal im nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss sowie am 22. Februar abschließend im Rat der Stadt Rinteln abgestimmt.
SZ/LZ