Viele Unfälle: Gericht spricht von "Gefahrenlage"

Beliebte Fahrstrecke K74 bei Westendorf: Fahrverbot bleibt bestehen

Seit dem 15. März 2025 gelten auf diesem Abschnitt der K74 bei Westendorf ein zeitliches Fahrverbot für Motorradfahrer. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nun bestätigt.

Rinteln . Das Fahrverbot für die beliebte K74 (Unabhängigkeitsstraße) bei Rinteln-Westendorf bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nun entschieden.

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Genauer gesagt ging es um den Eilantrag eines Motorradfahrers eben genau gegen dieses Fahrverbot der Stadt Rinteln. Diesen Eilantrag hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts nun abgelehnt.

Gericht bestätigt Motorrad-Fahrverbot auf K74

Der Motorradfahrer war bereits in den Jahren 2018 und 2020 gegen das Verbot gerichtlich vorgegangen, teilt das Verwaltungsgericht mit. Damals hatten ein Eilantrag und eine Klage Erfolg (wir berichteten). Die 7. Kammer hatte seinerzeit festgestellt, dass zwar die Voraussetzungen für ein solches Verbot vorlagen, dass die Stadt Rinteln ihr Ermessen bei der Umsetzung aber fehlerhaft ausgeübt hatte.

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Die Stadt Rinteln hatte daraufhin nachgebessert und durch Messungen belegt, dass auf dem bei Motorradfahrern und Autofahrern beliebten Streckenabschnitt sehr oft gerast wird und es dort regelmäßig zu Unfällen kommt, von denen viele einen schweren Verlauf haben.

Das Fahrverbot gilt an jedem Tag, also auch am Wochenende, zwischen 14 und 22 Uhr auf der sogenannten Unabhängigkeitsstraße.

Die Stadt Rinteln, die Polizei sowie die Landesstraßenbaubehörde in Hameln hatten daraufhin in gemeinsamer Absprache das temporäre Fahrverbot für Motorräder auf dem betroffenen Streckenabschnitt als wirksamste Maßnahme implementiert. Es gilt seit dem 15. März 2025.

Das Fahrverbot für Motorräder gilt seitdem auf einem 2,7 Kilometer langen Abschnitt der K74. Es gilt täglich - auch am Wochenende - zwischen 14 und 22 Uhr. Hintergrund ist, dass sämtliche mit Motorrädern verursachte Unfälle, die im Betrachtungszeitraum 2023/2024 passiert sind, nachmittags und am Abend stattgefunden haben. Mopeds sind von dem Verbot übrigens ausgenommen.

Laut Verwaltungsgericht ist es nicht ersichtlich, dass der qualifizierten Gefahrenlage auch mit einem milderen Mittel begegnet werden kann.

Entsprechende Schilder wurden aufgestellt, und zwar in nördlicher Fahrtrichtung hinter der Einmündung der Lustgartenstraße und in südlicher Fahrtrichtung im Auetaler Ortsteil Bernsen im Kreuzungsbereich zur L443 – Rintelner Straße sowie auf der L443 in beiden Fahrtrichtungen sowie im Ortsteil Westendorf an der Einmündung von der B83 auf die K74.

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Mit dem nun aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der am 20. November 2025 gefallen ist, bestätigt die Kammer laut Pressemitteilung des Gerichts, dass die Voraussetzungen für ein Verbot auch weiterhin vorliegen. Strecken könnten schon dann als „unsicher“ für Motorradfahrer eingeordnet werden, wenn dort innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Motorradunfälle passiert seien.

Vorliegend hatten sich nach der erneuten Streckenöffnung allein in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 auf dem Streckenabschnitt 23 Unfälle unter Beteiligung von Krafträdern ereignet. Ermessensfehler sind laut Gericht nicht (mehr) ersichtlich. Laut Gericht ist außerdem „nicht ersichtlich, dass der qualifizierten Gefahrenlage auch mit einem milderen Mittel begegnet werden könne“, heißt es in der Pressemitteilung.

SZ/LZ

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