Justiz

NRW zahlt 2025 fast 1,6 Millionen für Entschädigungen

Die Justiz in NRW muss 1,9 Millionen für Entschädigungen zahlen. (Symbolbild)

Düsseldorf (dpa/lnw). Die nordrhein-westfälische Justiz muss in diesem Jahr voraussichtlich fast 1,6 Millionen Euro für Entschädigungen berappen. Bis Ende Oktober seien bereits fast 1,3 Millionen Euro gezahlt worden, teilte das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 2024 musste die Justiz rund 1,9 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen. 

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wann Zahlungen fällig werden

Entschädigungen werden für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt, etwa für unschuldig inhaftierte Menschen oder für Schäden bei Durchsuchungen, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt erweisen. 

Dazu zählen auch Maßnahmen wie etwa Beschlagnahmungen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein vorläufiges Berufsverbot, wenn sich die Gründe später als nicht stichhaltig erweisen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Anspruch auf Haftentschädigung

Entschädigungen werden nicht nur bei Fehlurteilen gezahlt, die aufgehoben oder abgemildert werden, sondern auch bei Freisprüchen, Einstellungen oder der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens. Wer unschuldig in Haft war, hat Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag.

© dpa-infocom, dpa:251225-930-465145/1

SZ/LZ Inhalte als bevorzugte Quelle markieren — dann erscheinen unsere Artikel häufiger in Ihren Google-Schlagzeilen.Inhalte in den Google-Schlagzeilen bevorzugen?
Bevorzugen