Landgericht

Urteile in Münster: Haftstrafen für Zwangsprostitution

Vor dem Landgericht Münster gab es Urteile zu Zwangsprostitution mit jungen Mädchen. (Archivbild)

Münster (dpa/lnw). Nach einem monatelangen Prozess um Zwangsprostitution und Zuhälterei hat das Landgericht Münster drei Beschuldigte verurteilt. Die Hauptangeklagte muss für vier Jahre und vier Monate in Haft, zwei mitangeklagte Brüder wurden zu vier Jahren und drei Monaten bzw. zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Trio hatte über Jahre mit der Vermittlung von sehr jungen, teilweise minderjährigen, Mädchen und Frauen an Freier viel Geld verdient und sich einen luxuriösen Lebensstil gegönnt. In einem Fall soll ein Freier 3.000 Euro für Sex mit einer 15-Jährigen gezahlt haben. Die 26-jährige angeklagte Frau soll sich zunächst selbst prostituiert, später dann aber Mädchen und junge Frauen dazu überredet haben, es ebenso zu tun. Die zuvor zugesagte Hälfte der Einnahmen sollen die jungen Prostituierten in aller Regel nicht bekommen haben. Für ihr Geschäft hatten die Angeklagten Hotelzimmer und Apartments in ganz NRW, unter anderem in Bielefeld, Essen und Münster angemietet. Ihre Kunden fanden sie über Onlineportale.

Dominanter Charakter

Die angeklagte Frau und einer der Brüder hatten alle Vorwürfe eingeräumt. Beide Brüder sollen zu den Mädchen und Frauen scheinbare Liebesbeziehungen eingegangen sein, um sie für die Prostitution an sich zu binden. Die Frau soll mit ihrem dominanten Charakter, so die Richterin in der Urteilsbegründung, Druck auf die Frauen ausgeübt haben. Um noch mehr Geld zu verdienen, habe sie die teils minderjährigen Mädchen auch gegen ihren Willen dazu überredet, Sex ohne Kondom anzubieten und damit Infektionen riskiert.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Trio war im vergangenen April bei einer Polizeikontrolle in Essen aufgeflogen. Dabei entdeckten die Beamten auch eine 15-jährige notorische Schulschwänzerin. Nachdem sie zu ihren Eltern gebracht wurde, erstatteten diese Anzeige. Die angeklagte Frau und einer der Brüder müssen dem Mädchen 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Hinweis der dpa-Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Trio sei im vergangenen November bei einer Polizeikontrolle in Essen aufgeflogen. Richtig ist, dass das Trio dort im vergangenen April aufflog.

© dpa-infocom, dpa:260212-930-678831/2

SZ/LZ Inhalte als bevorzugte Quelle markieren — dann erscheinen unsere Artikel häufiger in Ihren Google-Schlagzeilen.Inhalte in den Google-Schlagzeilen bevorzugen?
Bevorzugen