Ausnahmeregelung läuft aus

Ab Oktober: Ukraine-Flüchtlinge müssen Autos in Deutschland neu zulassen

Mittlerweile ein gewohnter Anblick: ukrainische Autokennzeichen.

Berlin. Flüchtlinge aus der Ukraine müssen ihr mitgebrachtes Auto von Oktober an in Deutschland zulassen. Voraussetzung ist, dass sich das Auto bereits länger als ein Jahr im Land befindet. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Bund geschaffen. Bis 30. September gelten für die ukrainischen Fahrzeuge noch Ausnahmeregelungen der Länder.

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Das neue Verfahren wird in einem Fragenkatalog beschrieben, den das Bundesverkehrsministerium zusammen mit den Ländern in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Die Fahrzeughalter müssen den Behörden demnach unter anderem ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Verwendung digitaler ukrainischer Dokumente ist nicht zulässig. Die ukrainischen Nummernschilder müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden.

Auto kann von Zollabgaben befreit werden

Das ukrainische Auto muss zudem grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Für Ukraine-Flüchtlinge, die ihren Wohnsitz in die EU verlegen, kann ihr sogenanntes Übersiedlungsgut aber von Einfuhrabgaben befreit werden. Das gilt laut Verkehrsministerium auch für Fahrzeuge. Eine Schätzung, wie viele ukrainische Fahrzeuge sich in Deutschland befinden und wie viele von der Neuregelung betroffen sind, nannte das Ministerium nicht.

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Nach der bisher geltenden Regelung müssen die Ukrainer eine Ausnahmegenehmigung für ihr Auto bei der Zulassungsbehörde an ihrem deutschen Wohnort beantragen. Dafür brauchen sie eine Haftpflichtversicherung und einen Nachweis über die Verkehrssicherheit.

RND/dpa

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