Gesetzliche Verpflichtung geplant

Start für neuen Einlöseweg: E-Rezepte mit Versichertenkarte in Apotheken einlösen

Eine Medizinische Fachangestellte schiebt in einer Hausarztpraxis die Versichertenkarte der Krankenkasse eines Patienten in das Lesegerät.

Berlin. Für Patientinnen und Patienten startet eine neue Möglichkeit zum Einlösen elektronischer Rezepte. Von Samstag an soll dies in ersten Apotheken mit der Versichertenkarte der Krankenkasse gehen. Versicherte müssen die Karte dafür in ein Lesegerät in der Apotheke einstecken, eine Geheimzahl wird nicht benötigt. Bis Ende Juli sollen laut Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken diesen neuen Weg per Karte anbieten. Bisher sind E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels schon über eine extra Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf eine rasche Verbreitung des neuen Verfahrens. „Das E-Rezept macht Verordnung und Abgabe von Medikamenten sicherer, schneller und einfacher“, hatte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Am Anfang werde die Nutzung langsam anlaufen, weil sich die Praxen daran gewöhnen müssten. „Mit dem neuen Einlöseweg über die Versichertenkarte wird das E-Rezept aber praxistauglich und Standard.“

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Gesetzliche Verpflichtung geplant

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte kürzlich vor falschen Erwartungen gewarnt, dass von Samstag an schon in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten. Geplant ist, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu eingeführt werden soll.

Die E-Rezepte werden nach Ministeriumsangaben auf einem zentralen Server (E-Rezept-Fachdienst) in der geschützten Datenautobahn des Gesundheitswesens gespeichert. Beim Einstecken der Versichertenkarte wird die Apotheke autorisiert, E-Rezepte des jeweiligen Versicherten von dort abzurufen und einzulösen. Es würden keine E-Rezepte auf der Versichertenkarte gespeichert, bei den Karten seien daher auch keine technischen Anpassungen notwendig, hieß es. Die Möglichkeiten per E-Rezept-App oder Papierausdruck könnten auch weiter genutzt werden.

RND/dpa

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