Erstes Gesetz verabschiedet

Österreich: Kopftuchverbot und weniger Sozialhilfe für arbeitslose Migranten

Mädchen dürfen in Österreich bald erst ab ihrem 14. Geburtstag ein Kopftuch in der Schule tragen.

Mädchen bis einschließlich 13 Jahre sollen an österreichischen Schulen künftig kein Kopftuch mehr tragen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz haben ÖVP, SPÖ und Neos am Mittwochmorgen verabschiedet. Gelten soll das Kopftuchverbot bereits ab Februar 2026 in öffentlichen wie privaten Schulen, auch in islamischen Schulen, schreibt „Der Standard“.

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„Ja, es ist Symbolpolitik. Aber es ist ein Symbol dafür, dass alle Mädchen die gleichen Möglichkeiten haben“, argumentiert die österreichische Integrationsministerin Claudia Plakolm bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs laut „Kronenzeitung“. Plakolm beruft sich auf eine Studie aus Frankreich aus dem Jahr 2021, wonach das Kopftuchverbot den betroffenen Mädchen bessere Chancen auf eine höhere Bildung ermögliche.

Ohne Deutschkurs und Job keine Sozialleistungen mehr

Das Kopftuchverbot geht einher mit mehreren Initiativen, etwa einem obligatorischen Integrationsprogramm und einer Reform von Sozialleistungen, die in Kürze verabschiedet werden sollen. So sollen Großfamilien künftig weniger Sozialleistungen pro Kind bekommen als Familien mit nur ein oder zwei Kindern.

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Wer keine Deutschkurse belegt oder sich keinen Job sucht, sobald eine Arbeitsgenehmigung vorliegt, soll außerdem weniger Hilfeleistungen erhalten. Integrationsministerin Plakolm sagte in einem Interview mit der „Kronenzeitung“: „Ich habe das Gefühl, dass Integration verstanden wird als eine Einladung, die man annehmen kann, aber nicht muss. Wer in Österreich eine Perspektive haben möchte, der muss Verpflichtungen nachkommen.“ Sie glaube, Wien wirke wie ein Magnet auf Migrantinnen und Migranten, „weil es hohe Sozialleistungen gibt und man gleichzeitig wenig Sanktionen fürchten muss.“

Kopftuchverbot wurde 2020 bereits vom Gericht gekippt

Das Kopftuchverbot ist nun das erste aus dem Katalog, das in ein Gesetz umgewandelt ist. Laut Plakolm könnten 9000 bis 12.000 Mädchen allein in der Landeshauptstadt Wien davon betroffen sein. Verstöße sollen laut „Der Standard“ durch Lehrkräfte gemeldet werden. Es soll dann Gespräche und Begleitprogramme für Eltern durch die Schulen oder die Kinder- und Jugendhilfe geben. In Wiederholungsfällen sollen bis zu 1000 Euro Strafe anfallen. Plakolm will auch junge Männer einbeziehen, durch die „Burschenarbeit bei sogenannten Sittenwächtern“.

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Noch ist allerdings unklar, ob das Gesetz auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Bereits im Jahr 2019 hatte es einen ähnlichen Vorstoß gegeben, der vom Verfassungsgerichtshof ein Jahr später kassiert wurde – ohne, dass es in dem Zeitraum zu Ahndungen kam. Damals argumentierte das Gericht, dass das Verbot gegen das Gebot der Religionsfreiheit und gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates verstoße, weil sich das Verbot de facto nur an Muslima richte. Verfassungsexperten haben Bedenken, dass der neuerliche Vorstoß durchgehen wird, weil anders als beispielsweise in Frankreich einzig das Kopftuch, nicht aber andere religiöse Symbole wie die Kippa oder das Kreuz verboten werden.

Regierung argumentiert nun mit dem Kindeswohl

Plakolm argumentiert deshalb nun vor allem mit dem Kindeswohl. Der „Bild“-Zeitung sagte sie: „Wenn eine Acht-, Neun-, Zehnjährige hinter einem Stück Stoff versteckt wird, dann ist das alles andere als förderlich für die persönliche Entwicklung, in einer Phase, wo sich auch der Körper beginnt zu verändern.“ Für sie sei das Kopftuch bei Kindern unter 14 Jahren „ein Zeichen der Unterdrückung“. Das Alter ist bewusst gewählt: Ab 14 Jahren sind Jugendliche in Österreich religionsmündig.

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Wann das verpflichtende Integrationsprogramm kommen soll, ist noch unklar. Ebenso, wie das Projekt logistisch gestemmt werden soll. Die in diesem Jahr erschienene Studie „Neue Geflüchtete aus Syrien am österreichischen Arbeitsmarkt“ vom Arbeitsmarkt Service Österreich bescheinigt der Regierung, dass es große Probleme mit Deutschkursen gebe. Es gebe zu lange Wartezeiten, schlechte Lernmethoden und praxistauglich seien die Kurse auch nicht. Die „Kronenzeitung“ schrieb von einem „desaströsen Zeugnis“.

In Deutschland gab es bereits seit einigen Jahren Debatten über Kopftuchverbote. In Bayern dürfen beispielsweise Richterinnen und Staatsanwältinnen keine Kopftücher tragen. In verschiedenen öffentlichen und privaten Einrichtungen ist es ebenfalls inkraft. Ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen wurde hingegen vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Ein AfD-Antrag, wonach Kopftücher bei Kita-Kindern und Grundschülerinnen verboten werden soll, fand 2022 keine Mehrheit.

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