Beratungen im Bundestag

Gesundheits-Sparpaket: Welche Belastungen auf die Versicherten zukommen

Sparen im Gesundheitswesen: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit einem umfangreichen Reformpaket die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten.

Berlin. Fast 300 Seiten umfassen die Änderungen, die die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen für das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgesehen haben. Sie stehen heute auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die endgültige Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat ist am Freitag geplant. Dieser Zeitplan könnte aber gekippt werden, wenn der Eilantrag des Grünen-Abgeordneten Janosch Dahmen in Karlsruhe Erfolg hat. Er beklagt, dass ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren nicht mehr gewährleistet sei. Wenn der Antrag abgelehnt wird, könnten aber auch die Länder das Verfahren aufhalten, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach dem aktuellen Stand müssen sich die Versicherten auf folgende Änderungen einstellen:

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Zuzahlungen: Die Zuzahlung für Medikamente bleibt zwar bei 10 Prozent des Preises. Doch der zu zahlende Mindestbetrag steigt von 5 auf 7,50 Euro, der maximale Eigenanteil von 10 auf 15 Euro. Dieser Betrag ist auch für jeden Tag im Krankenhaus fällig. Der monatliche Höchstbetrag für bestimmte Hilfsmittel (zum Beispiel Inkontinenzartikel) steigt ebenfalls auf 15 Euro. Die zunächst im Gesetzentwurf vorgesehene weitere Anhebung der Zuzahlungen in den Folgejahren gemäß der Einkommensentwicklung wurde wieder gestrichen.

Mitversicherung: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt. Sie ist ab 2028 nur noch möglich, wenn der mitversicherte Ehepartner pflegebedürftige Angehörige (mindestens Pflegegrad 2) oder Kinder bis 12 Jahre betreut. Zunächst war eine Grenze von 6 Jahren vorgesehen. Auch im Fall von behinderten Kindern gilt die Ausnahme. Rentnerinnen und Rentner sind ebenfalls weiter beitragsfrei versichert. In allen anderen Fällen wird ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens beim Hauptversicherten fällig.

Beiträge: Gutverdiener müssen mehr zahlen. Dazu soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr. Parallel dazu wird auch die Grenze angehoben, ab der Beschäftigte in die private Krankenversicherung wechseln können. Die dafür maßgebliche Versicherungspflichtgrenze steigt auf 81.000 Euro. Aktuell liegt sie bei 77.400 Euro.

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Krankengeld: Künftig ist es möglich, Beschäftigte bei einer absehbar längeren und „nicht nur geringfügigen Erkrankung“ zu 25, 50 oder 75 Prozent krankzuschreiben. Eine analoge Regelung dazu wird auch beim Krankengeld eingeführt. Der teilweisen Krankschreibung müssen aber der Versicherte und der Arbeitgeber zustimmen. Grundsätzlich dürfen Krankenkassen Versicherte, die Krankengeld beziehen oder in absehbarer Zeit beziehen werden, auch ohne vorherige Einwilligung kontaktieren. Das sehen Verbraucherschützer sehr kritisch: Erst 2021 waren strengere Regeln eingeführt worden, nachdem es immer wieder Beschwerden über unzulässige Datenerhebungen und Druck auf Betroffene gegeben hatte.

Leistungen: Homöopathische Leistungen dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Kassen übernommen werden. Das gilt auch für Cannabisblüten. Die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen wird beschränkt auf Risikofälle.

Zweitmeinung: Um unnötige Operationen zu vermeiden, muss vor bestimmten Eingriffen die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. Betroffen sind OPs, die vergleichsweise teuer sind oder besonders oft durchgeführt werden – etwa der Einsatz künstlicher Knie- oder Hüftgelenke. Welche Operationen betroffen sind, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken. Das ist das höchste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen. Es wird davon ausgegangen, dass sich etwa 10 Prozent der Patientinnen und Patienten nach Anhörung eines zweiten Mediziners gegen eine Operation entscheiden.

Beitragserhöhungen: Künftig entfällt die Pflicht für die Krankenkassen, bei Anhebung des Beitragssatzes die Versicherten per Brief zu informieren. Notwendig ist also insbesondere zum Jahreswechsel ein Blick auf die Homepage seiner Kasse, um im Zweifel das Kündigungsrecht wahrzunehmen.

Tabak/Alkohol/Zucker: Die von Ministerin Warken eingesetzte Expertenkommission zur Vorbereitung des Sparpakets hatte eine deutliche Anhebung der Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte vorgeschlagen, um den Konsum zu senken und mit den Einnahmen die Krankenkassen zu entlasten. Inzwischen ist aber entschieden, dass die Mehreinnahmen in den Haushalt fließen sollen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verfolgt zudem einen eher vorsichtigen Kurs bei der Anhebung, damit die Einnahmen nicht durch Konsumverzicht wegbrechen. So soll die Alkoholsteuer nur um 20 Prozent steigen. Für die neue Zuckersteuer hat er noch keine Pläne vorgelegt.

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Bürgergeldempfänger: Der Bund zahlt für die Bürgergeldempfänger keine kostendeckenden Beiträge für die Krankenversicherung. Die Lücke, die die übrigen Versicherten finanzieren müssen, beträgt pro Jahr 12 Milliarden Euro. Der Bund soll nach den jüngsten Änderungen mehr Geld zahlen als bisher geplant. Gleichzeitig soll der allgemeine Steuerzuschuss nicht so stark sinken. Unter dem Strich bleibt es jedoch bei einer Kürzung der Steuermittel. Ob Finanzminister Klingbeil die Pläne mitträgt, ist bisher offen.

Sparmaßnahmen: Die Vergütung für alle Akteure im Gesundheitswesen, also etwa der niedergelassenen Ärzte oder der Kliniken, darf nicht stärker steigen als die Beitragseinnahmen der Kassen. Das ist ein wesentlicher Hebel, um die Ausgaben längerfristig in den Griff zu bekommen. Bei den Praxen und den Kliniken wird noch darüber hinaus gespart. Die Pharmaindustrie muss den Kassen einen zusätzlichen Rabatt gewähren, der aber längerfristig niedriger ist als ursprünglich vorgesehen. Welche Folgen all diese Sparmaßnahmen für die medizinische Versorgung haben werden, ist ungewiss. So haben die Kassenärzte damit gedroht, dass Millionen von Terminen wegfallen, wodurch sich die Wartezeiten verlängern könnten. Es muss aber festgehalten werden: Im deutschen Gesundheitswesen wird sehr gut verdient. Selbst wenn der Zuwachs abgebremst wird, wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern.

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